Ratshausen

Ratshausener Gemeinderat sagt Nein zum weiteren Plettenberg-Abbau

18.06.2016

Mehrheitlich hat sich Ratshausens Gemeinderat gegen eine Änderung des Landschaftsschutzgebiets Großer Heuberg ausgesprochen. Und damit gegen eine Erweiterung des Plettenberg-Kalksteinbruchs.

Mit dieser Entscheidung sendet der Gemeinderat ein klares Signal in Richtung Regionalverband. Mit sechs Jastimmen und einer Enthaltung haben sich die Räte dagegen ausgesprochen, 83 Hektar Fläche auf dem Plettenberg vom Landschaftsschutzgebiet Großer Heuberg auszunehmen. Die Änderung ist für die Firma Holcim Voraussetzung, den Kalksteinbruch zu erweitern.

Im Folgenden ein Auszug aus der vom Gemeinderat beschlossenen Stellungnahme zur 3. Änderung des Landschaftsschutzgebiets Großer Heuberg vom 27. Juni 1984: „Die Gemeinde Ratshausen befindet sich innerhalb des Naturparks Obere Donau. Ratshausen ist in drei Himmelsrichtungen von einem Vogelschutzgebiet, umschlossen, auf der Gemarkung befindet sich ein FFH-Gebiet. Im Bereich des Plettenberges befindet sich auf Gemarkung Ratshausen ein Naturschutzgebiet und es sind eine Vielzahl von Wald- und Offenlandbiotopen auf der Gemarkung ausgewiesen. Das Gemarkungsgebiet ist durchzogen von mehreren Wanderwegen von nationaler sowie von regionaler Bedeutung. Die Aufzählung verdeutlicht, von welch besonderer Ausstattung das Gemarkungsgebiet der Gemeinde sowohl für die Naturgüter als auch für die Erholung der Menschen ist. Die beantragte Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung soll den rechtlichen Weg für die Erweiterung des Kalksteinbruches auf dem Plettenberg eröffnen. Diese Erweiterung stellt in seinen Auswirkungen einen besonderen Eingriff in den Naturhaushalt sowie die Erholungslandschaft dar. (...) .

Das geplante Steinbruchgelände befindet sich in einem Bereich, der der Trinkwasserversorgung von Ratshausen dient. Durch die Veränderung der Geländegestalt wird sich die Grundwasserneubildung verändern. Filteraktive Bodenschichten werden für den Zeitraum des Gesteinsabbaus entfernt, wodurch die Verschmutzungsgefahr des Grundwassers erheblich erhöht wird und die Nutzbarkeit als Trinkwasser für Ratshausen gefährdet ist. Zudem erfolgt ein beschleunigter Abfluss des Oberflächenwassers. Als Folge wird die Grundwasserneubildung erheblich eingeschränkt. Die Verminderung der Grundwasserneubildung kann erhebliche negative Auswirkungen auf die Schüttung der Quellen haben, die zu Trinkwassergewinnung genutzt werden. Die Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität und der Trinkwassermenge stellt eine Gefährdung der Daseinsvorsorge der Gemeinde dar .(...).

Der Plettenberg sowie die Hangschuttmassen an seinen Hangflanken sind permanenten Verlagerungsprozessen unterworfen. So haben auch in jüngster Vergangenheit Hangrutschungen erheblichen Ausmaßes stattgefunden. Eine Veränderung der hydrogeologischen Situation am Plettenberg durch den Abtrag von Deckschichten und Verlegung von Wasserströmen kann zu einer weiteren Destabilisierung der Standsicherheit der geologischen Situation führen. Dies stellt eine akute Gefährdung der Ortslage von Ratshausen dar.

Der Kalksteinabbau findet mittels Sprengungen statt. Die Emissionen dieser Sprengungen werden derzeit bereits von den Bürgern deutlich und lebensbeeinträchtigend wahrgenommen Durch die Erweiterung des Steinbruchgeländes werden diese bereits erheblichen Beeinträchtigungen weiter zunehmen.

In seinem Antrag auf Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung trägt der Regionalverband Neckar Alb verschiedene Argumente vor, mit denen die Herausnahme begründet werden soll. Dort wird darauf hingewiesen, dass alternative Standorte nicht bestehen. Es ist zu prüfen, ob alternative Abbaugebiete ohne Landschaftsschutzcharakter vorhanden sind.“

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