Ratshausen

Ratshausen wählt am 8. Januar: Auf Doppelkandidatur mit Weilen soll ausdrücklich hingewiesen werden

27.10.2022

Von Daniel Seeburger

Ratshausen wählt am 8. Januar: Auf Doppelkandidatur mit Weilen soll ausdrücklich hingewiesen werden

© Daniel Seeburger

Die Gemeinderäte trafen gestern zusammen mit Noch-Bürgermeister Heiko Lebherz (Zweiter von links) wichtige Entscheidungen.

Die Ratshausener wählen am Sonntag, 8. Januar 2023 ihre neue Bürgermeisterin oder ihren neuen Bürgermeister. Sollte keiner der Bewerber im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit haben, wird am Sonntag, 22. Januar 2023, neu gewählt. Dann reicht die einfache Mehrheit.

Die Gemeinderäte beschlossen am Donnerstag zudem, dass man in der Stellenausschreibung darauf hinweist, dass einige Wochen später in Weilen auch ein Bürgermeister gewählt werden wird – und man sich dort auch bewerben kann. Schon im Vorfeld der Sitzung haben Weilener Gemeinderäte mit Räten aus Ratshausen über diese Möglichkeit gesprochen. Und auch Weilens scheidender Bürgermeister Gerhard Reiner sei diesem Prozedere nicht abgeneigt, führte Bürgermeister Heiko Lebherz aus.

Höhere Besoldungsgruppe

Der Grund ist einfach. Die Stellen in Ratshausen und Weilen sind jeweils in der Besoldungsgruppe A 12 angesiedelt. Wenn man in beiden Gemeinden Bürgermeister wird, würde allerdings nach A 14 besoldet, da die Kommunen zusammen über 1000 Einwohner haben.

Mit diesem Zusatz in der Ausschreibung hoffen die Räte, geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit Verwaltungsbackground zu finden. Dass es bereits Anfragen gegeben hat, bestätigte Bürgermeister Heiko Lebherz in der Sitzung.

Enge Zusammenarbeit mit Kommunalamt

Die Ausschreibung soll in Zusammenarbeit mit dem Kommunalamt stattfinden. Letztlich kann ein Kandidat aber selbst entscheiden, ob er für beide Stellen antritt. Die Stellenausschreibung wird am 4. November veröffentlicht, die Bewerbungsfrist endet dann am 12. Dezember.

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