Querdenker verpassen Anmeldefrist: kein Corona-Protest in Balingen

Von Michael Würz

Gegner der Corona-Maßnahmen wollten am Donnerstag in Balingen protestieren. Wieso daraus nichts wurde.

Querdenker verpassen Anmeldefrist: kein Corona-Protest in Balingen

Hier, in der Balinger Fußgängerzone, wollten am Donnerstag Querdenker protestieren – unter anderem gegen die Maskenpflicht.

Am Nachmittag sollte die sogenannte Corona-Info-Tour Halt in Balingen machen. Einen „Spaziergang“ durch die Stadt hatten die Leute um den Sinsheimer Hals-Nasen-Ohren-Arzt Bodo Schiffmann – Wortführer der Corona-Proteste – im Netz angekündigt, die derzeit mit einem Reisebus durch Deutschland „touren“. Doch die hiesigen Anhänger der „Querdenker“-Bewegung warteten vergebens auf dem Balinger Marktplatz.

Lindau erteilt Absage, Balingen ebenso

Später dann kursierte ein Video in einschlägigen Telegram-Gruppen, in dem sich Schiffmann mit einer knappen Videobotschaft bei seinen Gleichgesinnten gemeldet hatte: „Balingen hat nicht funktioniert.“ Zuvor habe man bereits in Lindau „keinen Veranstaltungsplatz mehr bekommen“.

Stadt: „Anmeldefrist nicht eingehalten“

Jürgen Luppold, Sprecher der Balinger Stadtverwaltung, kennt den Grund: „Am 21. Oktober um 7.41 Uhr hat sich eine Person per E-Mail an das Ordnungsamt gewandt und wollte für den 22. Oktober um 15 Uhr eine Kundgebung auf dem Marktplatz anmelden“, teilt er auf ZAK-Anfrage mit. Und weiter: „Gemäß § 14 Abs. 1 Versammlungsgesetz ist eine Versammlung spätestens 48 Stunden vorher bei der zuständigen Behörde anzumelden.“

„Ordnungsamt ist coronabedingt mehr als ausgelastet“

Diese Frist hatten sie nicht eingehalten, eine Ausnahme sei nicht möglich gewesen, erklärt Luppold: „Unser Ordnungsamt ist coronabedingt derzeit mehr als ausgelastet, daher war keine Ausnahme von der Anmeldefrist möglich, um noch kurzfristig eine Versammlung zuzulassen.“

Abgesehen davon habe man den Antragsteller zugleich darauf hingewiesen, dass bei „weiterem Interesse an einer Versammlung oder Kundgebung in Balingen eine solche rechtzeitig bei der Ortspolizeibehörde angemeldet werden muss.“