Prozess vor dem Oberlandesgericht wegen Luftaufnahme der Burg Hohenzollern

Von Redaktion

Ein Hobbyfotograf steht am Mittwoch in Stuttgart vor Gericht. Das Landgericht Hechingen hatte bereits erlassen, dass der Fotograf, eine Luftaufnahme der Burg Hohenzollern nicht verbreiten darf.

Prozess vor dem Oberlandesgericht wegen Luftaufnahme der Burg Hohenzollern

Die Burg Hohenzollern. Bei diesem Foto handelt es sich nicht um die Luftaufnahme, mit der sich die Gerichte befassen.

Die Burg Hohenzollern GbR prozessiert gegen einen Hobbyfotografen wegen der Unterlassung des Verbreitens einer Luftaufnahme der Burg Hohenzollern. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Berufungsverhandlung auf den Mittwoch, 11 Uhr, im Saal 12 festgesetzt. In dem Verfahren wendet sich die Verwalterin der Burg Hohenzollern gegen einen Fotografen, der eine Luftaufnahme der Burg angefertigt und auf seiner Homepage zum lizenzierten Erwerb eingestellt hat.

Landgericht verhängt einstweilige Verfügung

Auf Antrag der Klägerin, der Burg Hohenzollern GbR, hatte das Landgericht Hechingen eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach der Beklagte es unter Meidung von Ordnungsmitteln unterlassen soll, das Luftbild zu verbreiten.

Dagegen richtet sich der Beklagte nun mit seiner Berufung vor dem Oberlandesgericht. In der Berufungsverhandlung wird es unter anderem darum gehen, ob der Klägerin ein Unterlassungsanspruch wegen eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Karl Friedrich von Hohenzollern und Georg Friedrich Prinz von Preußen oder aus ihrem Eigentum am Burggrundstück zusteht.