Hechingen

Prozess vor Hechinger Landgericht: 40-Jähriger gesteht sexuellen Missbrauch seiner Tochter

20.04.2021

Von Rosalinde Conzelmann

Prozess vor Hechinger Landgericht: 40-Jähriger gesteht sexuellen Missbrauch seiner Tochter

© Volker Bitzer

Unter Corona-Auflagen begann am Dienstag der Missbrauchsprozess vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts.

Ein dreifacher Familienvater aus einer Kreisgemeinde hat vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts eingeräumt, dass er in den Jahren 2019 und 2020 sexuelle Handlungen an seiner damals neunjährigen Tochter durchgeführt hat. Den möglichen Missbrauch seiner zweiten Tochter streitet er vehement ab. „Er hat alles kaputt gemacht“, meinte die Ehefrau des Angeklagten und Mutter seiner drei Kinder im Zeugenstand. Die Anklage lautet auf schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in vier Fällen.

Am Dienstag war Prozessauftakt. Der Vorwurf, den der Angeklagte vollumfänglich eingeräumt hat, wiegt schwer: In vier Fällen hat er das mittlere seiner drei Kinder sexuell missbraucht. Die Taten ereigneten sich 2019 und 2020 auf der Wohnzimmercouch.

Dass er auch seine zweite Tochter, sein Lieblingskind, missbraucht haben könnte, wie das Gericht unter dem Vorsitz von Volker Schwarz herausfinden wollte, weil es eindeutige körperliche Anzeichen dafür gab, dagegen verwahrte sich der Angeklagte mit Nachdruck.

Angeklagter sitzt seit Oktober in U-Haft

In Fußfesseln wurde der 40-Jährige, der seit Oktober 2020 in Untersuchungshaft sitzt, in den Gerichtssaal geführt. Richter Schwarz stellte nach dem Verlesen der Anklageschrift von Staatsanwältin Heneka fest, dass es im Vorfeld keine Gespräche mit dem Ziel einer Verständigkeit gegeben habe.

Er redete dem Angeklagten ins Gewissen, dass sich ein Geständnis in diesem Fall deutlicher auswirke als in anderen Verfahren, weil dem Opfer die Aussage vor Gericht erspart bliebe. Eindringlich meinte Schwarz: „Sie haben es in der Hand, ob ihre Kinder aussagen müssen.“

Er forderte ihn zudem auf, auch bezüglich den möglichen Übergriffen auf seine jüngste Tochter Angaben zu machen: „Denn das gynäkologische Gutachten spricht keine gute Sprache für Sie.“ Die untersuchende Ärztin hatte in ihrem Gutachten festgestellt, dass Missbrauch weder bewiesen noch ausgeschlossen werden könne.

Trotz dieser vorliegenden Erkenntnis bestritt der Angeklagte vehement, dass es auch mit der jüngsten Tochter zu sexuellen Handlungen gekommen ist. Sie sei sein Lieblingskind, seine Jüngste. „Sie durfte alles.“

Wohingegen er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in der Anklageschrift bezüglich seiner älteren Tochter mit den Worten bestätigte: „Ja, das habe ich gemacht. Es war so, wie es in der Anklageschrift steht. Es tut mir leid.“

Angeklagter hat Erinnerungslücken

Wann und wie oft es zu den Übergriffen gekommen ist, darüber machte er keine Angaben. Nachdem er ein Jahr in einer psychiatrischen Klinik war, könne er sich nicht an Details erinnern. Ebenso wenig wollte er preisgeben, was in ihm vorgegangen ist, als er seine Tochter zum ersten Mal sexuell missbrauchte.

Er berichtete dem Gericht, dass er und seine Frau seit 2008 zusammen sind und von Anfang an getrennt schliefen. Er habe immer auf dem Sofa im Wohnzimmer genächtigt, weil er ohne Fernseher nicht einschlafen könne, seine Frau im Schlafzimmer.

Die drei Kinder hätten sich abgewechselt und mal bei der Mutter und mal beim Vater geschlafen. Das bestätigte seine Ehefrau in ihrer Aussage: „Wir hätten die Kinderbetten nicht gebraucht.“

Bei den Taten ins Gesicht geschaut

Auf die Frage des Vorsitzenden, ob seine Tochter von den sexuellen Handlungen etwas mitbekommen hat, antwortete er wie folgt: „Sie war wach, hat nichts gesagt und mir ins Gesicht geschaut.“ Es sei ein ganz normaler Blick gewesen.

Sie habe ihn nie auf die Vorkommnisse angesprochen und sei danach eingeschlafen, meinte der 40-Jährige, der seit Jahren starke Antidepressiva einnimmt, weil er an Angststörungen leidet. Auf die Frage des Richters, warum er das gemacht hat, kam ein zögerliches „Ich weiß es nicht“. Er wisse nicht, wie es dazu gekommen sei.

„Das war ich nicht, dabei bleibe ich auch“

Richter Schwarz konfrontierte ihn mit einer Aussage aus dem Jahr 2013, als er wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften und Bilder verurteilt worden ist.

Damals habe er gesagt, dass er niemals ein Kind anfassen würde. Wie sich nun gezeigt habe, ein Irrtum. Ebenso bezweifelte der Richter, dass er die jüngere Tochter verschont habe und forderte ihn auf, reinen Tisch zu machen. „Das war ich nicht mit der Kleinen, dabei bleibe ich auch“, lautete die Antwort des Angeklagten.

Ehefrau schildert ihre Sicht

Während die Öffentlichkeit beim Abspielen der Videobefragung des Opfers ausgeschlossen wurde, hatte die Ehefrau des Angeklagten keine Einwände, vor den anwesenden Zuhörern auszusagen. Teils unter Tränen, dann wieder sehr ruhig und gefasst, schilderte sie über eine Stunde lang das Familienleben aus ihrer Sicht.

Nachdem sie sich 2008 ineinander verliebten, seien sie gleich zusammengezogen. 2010 kam ihr erstes Kind, ein Sohn, zur Welt. Noch im selben Jahr wurde das zweite Kind, ein Mädchen, geboren und 2012 kam noch das Nesthäkchen dazu, wieder ein Mädchen.

Mit den Angstzuständen ihres Mannes habe es schon 2009 begonnen. Es sei ein ständiges Auf und Ab gewesen. „Der November war immer die Hölle“, meinte die 38-Jährige. „Ich habe eigentlich immer gedacht, dass er ein liebevoller Vater ist“, sagte sie. Er habe sich aber verändert und die extremen Stimmungsschwankungen hätten in den vergangenen zwei Jahren zugenommen.

Ehefrau glaubte ihm

Die Kinderpornografie, die 2013 auf dem Rechner ihres Mannes von den Ermittlern entdeckt wurde, habe sie nicht hellhörig gemacht. „Er erzählte mir, dass er nach Bildern seiner ersten Tochter aus einer anderen Beziehung Ausschau hält.“

Zudem sei er bereit gewesen für eine Therapie. „Niemals hätte ich geglaubt, dass er seine eigenen Kinder anfasst“, meinte die Fachverkäuferin. „Ich habe ihn geliebt und hätte alles für ihn getan“, brach es unter Tränen aus ihr heraus.

Sie erzählte, wie der Missbrauch ans Tageslicht kam. Anfang 2020 habe sie im Handyverlauf ihrer ältesten Tochter Begriffe wie Zungenkuss, Busen und andere Wörter aus dem Sexualbereich entdeckt und sie damit konfrontiert. Schließlich habe die Zehnjährige gesagt: „Ja, der Papa, mit dem habe ich geschlafen.“

Ein Alptraum ohnegleichen

Die folgenden Monate schilderte die dreifache Mutter als einen Alptraum ohnegleichen. Dass er auch die Jüngste missbraucht haben könnte, sei ihr bis zum Tag der Untersuchung nie und nimmer in den Sinn gekommen. Es falle ihr aber niemand anderes ein, der dafür verantwortlich sein könnte.

Schluchzend erklärte sie: „Es ist kein Leben mehr.“ Der Sohn empfinde Hass gegenüber seinem Vater und ihre Älteste gebe sich die Schuld, dass sie die Familie zerstört habe. Sie mache sich Vorwürfe: „Ich war blind und vertraute zu schnell und zu viel.“ Der Gutachter wünschte ihr nach der Befragung, dass sie und ihre Kinder einen guten Therapeuten finden.

Die Verhandlung wird am 27. April fortgesetzt.

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