Albstadt

Prozess um Tat auf dem Ebinger Spitalhof: Wie schnell kann ein Messer aufgeklappt werden?

18.06.2020

Von Pascal Tonnemacher

Prozess um Tat auf dem Ebinger Spitalhof: Wie schnell kann ein Messer aufgeklappt werden?

© Pascal Tonnemacher

Blick von der Anklagebank in einen coronabedingt etwas ungewohnten Verhandlungssaal voller Plexiglas-Wände am Landgericht Hechingen.

Beim dritten Verhandlungstag um die tödlichen Messerstiche im Ebinger Spitalhof lag der Fokus auf einem Messerangriff, den der Angeklagte im Juni 2019 im sächsischen Bautzen begangen hatte, sowie dem mutmaßlichen Tatmesser. Sächsische Polizeibeamte berichteten von Rachegelüsten des 42-jährigen Angeklagten.

Hatte der Angeklagte das Messer vor dem tödlichen Streit bereits aufgeklappt in der Hand oder es spontan zur Verteidigung aus der Hosentasche geholt? Das ist eine zentrale Frage im Prozess um die Tat im Ebinger Spitalhof vom 15. Dezember 2019, bei dem in der Folge ein 36-Jähriger ums Leben kam.

Eine Frage, auf die es auch von einem Waffen-Sachverständigen keine eindeutige Antwort gibt. Klar ist: Das Messer ist kein Einhandmesser. Mit einem akrobatischen Daumen und Übung sei es aber nicht ausgeschlossen, dass es mit einer Hand geöffnet werden könne. Wie schnell tatsächlich, das bleibt am Donnerstag ungeklärt.

Wie schnell kann das Messer aufgeklappt werden?

Die Zeit, in der das Opfer dem Angeklagten die Jacke auszog, stand aber wohl nicht zur Verfügung, um das Messer aus der Hosentasche zu holen und zu öffnen.

Ob bei dem achtsekündigen Kampf der beiden alkoholisierten Kontrahenten überhaupt ein Messer geöffnet wurde, hat auch der Sachverständige in den Videos nicht erkennen können. Das Rechtshändermesser könne aber auch problemlos vom Angeklagten, der Linkshänder ist, aufgeklappt werden.

Prozess um Tat auf dem Ebinger Spitalhof: Wie schnell kann ein Messer aufgeklappt werden?

© Volker Bitzer

Hier trafen die Kontrahenten im Dezember aufeinander: Ermittler zeichneten den Tatort am Spitalhof in Ebingen mit Kreide auf.

Er hält es für möglich, dass das scharfe und spitze Messer in der Faust gehalten beim Ausziehen der (tatsächlich unbeschädigten) Jacke diese nicht beschädigt haben könnte. Das sei aber eher Spekulation.

Messerangriff mehrere Monate zuvor in Sachsen

Die Verhandlung vor dem Landgericht in Hechingen machte am Donnerstag aber einen Sprung zurück ins sächsische Bautzen im Oktober 2019. Zwei Polizeibeamte berichteten von einer gefährlichen Körperverletzung, für die der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt für zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt wurde.

Und diese weist gewisse Parallelen zur Tat auf dem Spitalhof auf: Denn im Juni 2019 hat er damals als Reaktion auf einen früheren Schlag ins Genick einige Zeit später den Mann mit mehreren Messerstichen oberflächlich verletzt.

Die Beamten beschrieben den Angeklagten zwar als ausgesprochen nett und zugänglich, aber auch eiskalt, wenn sie von seinen Rachegelüsten berichten. Auch hiesige Beamte beschrieben den Angeklagten als redselig und ehrlich.

Polizisten von Rachegelüsten erzählt

So habe er zur Verwunderung der Polizisten ihnen gegenüber ganz offen die Tat detailliert beschrieben. Zudem habe er zugegeben, dass er das leicht verletzte Opfer künftig umbringen wolle.

Er müsse mit Benzin übergossen und angezündet werden – da die Polizei ja nichts gegen Kriminelle wie das Opfer tue. Bei der eigentlichen Tat wollte er das Opfer nur gezielt verletzen, nicht töten, hielt die Klinge fest und kontrollierte mit dem Daumen die Einstichtiefe des Messers, berichteten die Beamten.

Was jedoch erneut deutlich wurde: Der Angeklagte hatte dem Balinger Polizisten gegenüber, der ihn im Krankenwagen in die Klinik begleitet hatte, kurz nach der Tat ernsthaftes Interesse am Wohlbefinden des Opfers bekundet.

„Weder Mörder, noch Feigling“

Auch der mutmaßlich falsch aus dem Sardischen übersetzte Brief aus der Untersuchungshaft wurde, neu übersetzt, verlesen: Die bemängelte Stelle, wonach er den Tod des Opfers mit „gut so“ kommentiert haben soll, ist nun mit „das war‘s“ übersetzt worden.

In dem Brief schreibt der Angeklagte zur Tat demnach aber auch: „Ich bereue nichts.“ Er sei kein Mörder, aber auch kein Feigling. Zudem sei der 42-Jährige sicher, dass er aus Notwehr gehandelt habe.

Denn er wurde geschlagen, habe dann zugestochen, sei erneut geschlagen worden und habe wieder zugestochen, beschreibt er darin – aus Wut und aus Angst. Er habe sich gewehrt, sonst wäre er selbst gestorben.

Am kommenden Montag, 22. Juni, sind ab 8.30 Uhr unter anderem die Gutachten des psychiatrischen und der rechtsmedizinischen Sachverständigen, sowie die Plädoyers angesetzt.

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