Prozess um Blutrache nach Mord an Umut K. geht am Hechinger Landgericht in die dritte Runde
07.10.2020
Der Bruder des erschossenen Bisingers Umut K. und sein Komplize stehen in Hechingen noch einmal vor Gericht, weil sie gegen Umuts Mörder Rachepläne geschmiedet haben sollen.
Sollte es eine Vendetta auf kurdische Art werden? Oder war die angebliche Verabredung zum Mord nur „heiße Luft“? Und kommt uns dieses Szenario nicht bekannt vor?
Richtig. Schon zwei Mal hat das Hechinger Landgericht gegen den Bruder des 2016 in Hechingen auf offener Straße erschossenen Deutschkurden Umut K. und einen mutmaßlichen Komplizen verhandelt.
Zwei Mal wurde das Duo schuldig gesprochen
Und zwei Mal war das Duo im „Blutrache-Prozess“ schuldig gesprochen worden (Urteil aus der 1. Instanz / 2. Instanz) , sich zum Mord an den beiden italienischen Mördern Umuts verabredet und sich um die Beschaffung von Schusswaffen gekümmert zu haben.
Umut K.s heute 22-jähriger Bruder wurde im Juli 2019 für siebeneinhalb Jahre in Haft geschickt, sein heute 25-jähriger Kumpel für sechseinhalb Jahre.
Der Bundesgerichtshof schickt zurück
Doch zwei Mal hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Hechinger Urteile bemängelt, gleichzeitig aber keine eigene Entscheidung gefällt, sondern den Fall jeweils in die Heiligkreuzstraße zurückverwiesen.
Und deshalb kommt es ab dem kommenden Dienstag, 13. Oktober, 9 Uhr, zur dritten Auflage des Strafverfahrens wegen „Verabredung zum Mord“ und „Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz“.
Starke Sicherheitsvorkehrungen zu erwarten
Eine Große Strafkammer des Hechinger Landgerichts wird sich also ab nächste Woche an bisher vier angesetzten Terminen erneut mit der Thematik auseinandersetzen müssen. Garantiert ist auch wieder mit starken Sicherheitsvorkehrungen zu rechnen.
Kopf-ab-Geste und Flucht aus dem Gerichtssaal
Schließlich ist der ältere der beiden Angeklagten im Gerichtssaal schon zweimal auffällig geworden: Im Umut K.-Mordprozess hatte er den angeklagten Italienern mit einer Kopf-ab-Geste gedroht.
Und während seines eigenen Prozesses war er aus dem Saal geflohen, während die Kammer über das Urteil beriet. Am selben Abend war er im Raum Stuttgart wieder festgenommen und inhaftiert worden.