Prozess um Binsdorfer Messerangriff beginnt: „Jetzt hat der Familienwahnsinn ein Ende“

Von Rosalinde Conzelmann

Vor dem Hechinger Schwurgericht begann am Montag der Prozess gegen einen 56-Jährigen, der am 14. März seine in Binsdorf lebende, damals 80-jährige Mutter mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt hat. Die Anklage lautet versuchter Mord, könnte aber im Prozessverlauf auf Mord geändert werden.

Prozess um Binsdorfer Messerangriff beginnt: „Jetzt hat der Familienwahnsinn ein Ende“

Mit der Verlesung der Anklageschrift begann am Montag vor der Hechinger Schwurgerichtskammer der öffentliche Prozess gegen einen 56-jährigen Mann.

Laut Anklageschrift, die Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter verlas, hat sich die Tragödie in einem Einfamilienhaus in Binsdorf am Morgen des 24. März wie folgt abgespielt: Der damals 55-Jährige ist am frühen Morgen zu seinem Elternhaus gefahren, um seine Mutter zu töten.

Er ist wütend auf die hochbetagte Frau gewesen, weil sie ihn nicht am Nachlass seiner Tante beteiligen wollte und sich weigerte, das Haus zu verkaufen und in eine betreute Einrichtung zu ziehen.

„Er gab seiner Mutter insgesamt die Schuld für seine persönliche und beruflichen Fehlschläge im Leben“, heißt es in der Anklageschrift.

Survivalmesser steckt im Gürtel

Nachdem er gegen 8 Uhr das Haus mit seinem Hausschlüssel betreten hat – in seinem Gürtel steckte ein Survivalmesser mit einer 12,5 Zentimeter langen Klinge – traf er in der Diele auf seine Mutter und folgte ihr ins Esszimmer.

Ein Stich in den Bauch

Dort stach er ihr ohne Vorankündigung mit dem Messer in den Bauch. Die 80-Jährige ging zu Boden, wo sie liegenblieb. Ihr Sohn begab sich ins Obergeschoss, wo seine Schwester noch schlief.

Er weckte sie und meinte, dass der Familienwahnsinn jetzt ein Ende habe und die Mutter fast tot sei. Hierbei fuchtelte er mit dem Messer vor ihrem Gesicht herum.

Täter ruft die Polizei

Er verließ das Schlafzimmer wieder und rief um 8.01 Uhr die Polizei an, um ihr mitzuteilen, dass er seine Mutter erstochen habe. Dem Angeklagten sei es gleichgültig gewesen, ob seine Mutter zu diesem Zeitpunkt bereits tot war.

Die Festnahme erfolgte um 8.11 Uhr. Der mutmaßliche Täter sitzt seither in Untersuchungshaft.

Das Opfer wurde durch den Messerstich lebensgefährlich verletzt und konnte nur durch eine Notoperation unmittelbar gerettet werden. Sie starb am 26. Juni.

Mordanklage ist möglich

Wie der Vorsitzende der insgesamt fünfköpfigen Schwurgerichtskammer, Dr. Hannes Breucker, nach der Belehrung des in Fußfesseln hereingeführten Angeklagten feststellte, stehe auch eine mögliche Vollendung der Tat im Raum.

Die Anklage wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung könnte – sollte dies der Prozess ans Licht bringen – womöglich auch auf vollendeten Mord lauten.

Die Schwester des Angeklagten tritt als Nebenklägerin auf. Wird aber, wie ihr Verteidiger ankündigte, nur bei ihrer Vernehmung als Zeugin anwesend sein.

Der Verteidiger des Angeklagten gab bekannt, dass der Beschuldigte sowohl Angaben zu seiner Person als auch zum Tatvorwurf machen wird.

Der 56-Jährige äußerte dann noch einen Wunsch: Er bat darum, eine Zelle für sich allein zu haben. Das Gericht wird dieses Anliegen prüfen und mit der Anstaltspsychologin Kontakt aufnehmen, meinte Dr. Breucker.

Sicherheit geht vor

Man werde das Anliegen genau prüfen und eventuell mit der Anstaltsleitung Lockerungen treffen, aber die Sicherheit gehe vor. Offenbar hatte der Angeklagte in einem Brief an eine Vertraute, Andeutungen gemacht, dass er sich was antun möchte. Aus diesem Grund teilt er seine Zelle mit einem Mitgefangenen.

Der Vorsitzende Richter gab noch den weiteren Prozessverlauf bekannt: Am 14. Oktober wird der Angeklagte ausführlich vernommen. Zudem sollen seine Schwester, die mit dem Fall betrauten Polizisten und ein Finanzermittler gehört werden.

Urteil am 21. Oktober

Am 15. Oktober stehen die Ärzte und Gutachter auf der Zeugenliste und am 21. Oktober, dem vierten Prozesstag, könnte nach der Beweisaufnahme und den Plädoyers bereits das Urteil gefällt werden. Ein Reservetermin tags darauf ist vorsorglich angesetzt.