Prozess gegen stadtbekannten Balinger: Angeklagter kommt vorläufig in die Psychiatrie

Von hai

Auch am fünften Verhandlungstag ging es im Sitzungssaal wieder heiß her. Knapp 20 Zuhörer verfolgten den kuriosen Prozess am Balinger Amtsgericht. Der Angeklagte muss nun vorläufig in fachärztliche Behandlung, ehe das Verfahren nach Hechingen verlegt wird.

Prozess gegen stadtbekannten Balinger: Angeklagter kommt vorläufig in die Psychiatrie

Noch läuft der Prozess am Balinger Amtsgericht, doch schon bald könnte er die Große Strafkammer des Hechinger Landgerichts beschäftigen (Symbolfoto).

Begonnen hatte der fünfte Prozesstag gegen den Balinger, dem in mehreren Fällen Beleidigung, Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss vorgeworfen wird, wieder einmal mit neuen Anklagepunkten.

Neue Anklagepunkte

„Es gibt zwei neue Verfahren, die ich gerne noch mit diesem verbinden würde“, kündigte die Vorsitzende Richterin am Dienstagmorgen an – und versprach gleich hinterher, dass es die beiden letzten Anklagen, die noch in den laufenden Prozess einfließen, sein werden. Auch weil es bei der Vielzahl der Straftaten, bei denen kontinuierlich weitere hinzukommen, so langsam etwas unübersichtlich wird.

Der erste der beiden neuen Vorwürfe lautete auf Hausfriedensbruch. Im Juli soll er eine Wohnung betreten haben, obwohl gegen ihn schon ein Hausverbot bestand. Als die Bewohnerin die Polizei rief, soll er mit dem Auto davongefahren sein – abermals ohne Führerschein.

Die zweite Anklage war dem Beschuldigten noch gar nicht zugestellt worden und wurde zunächst noch aufgeschoben.

Zeugen berichten von Fahrt um den Stadtbrunnen

Zwei Verwaltungsangestellte aus dem Balinger Revier berichteten, wie der Angeklagte mit voll aufgedrehter Musik entgegen einer Einbahnstraße fuhr und in der Balinger Fußgängerzone seine Runden um den Stadtbrunnen drehte. Sie riefen daraufhin ihre Kollegen auf der Dienststelle an.

Wenngleich der Angeklagte die Fahrt zugab, witterte er darin einen Komplott, dass die Zeuginnen ebenfalls im Balinger Revier arbeiteten. Er forderte daraufhin, dass alle Zeugen vereidigt werden, was der Staatsanwalt bei jedem einzelnen als unbegründet abschmetterte.

Danach berichteten Beamte aus Rheinfelden von einer ähnlich auffälligen Fahrt durch ihren Revierbereich. Gegen einen der badischen Polizisten sollen dann später auch Beleidigungen gefallen sein.

AOK-Mitarbeiter am Telefon bedroht

Beleidigungen und gar eine Bedrohung – „Ich komm vorbei und bring euch ums Eck“ – bekam auch ein AOK-Mitarbeiter zu hören, der berufsbedingt telefonischen Kontakt mit dem Angeklagten hatte.

Dieser streitet die Äußerungen jedoch ab: „Am Telefon sage ich sowas nicht, weil es ja aufgezeichnet werden könnte.“ Und zur Bedrohung: „Wenn ich sowas gesagt hätte, dann hätte ich es auch getan.“

Dass er sich mit dieser Äußerung vor Gericht keinen Gefallen getan hatte, merkte er dann gleich selber: „Nur ein Späßle“, entschuldigte er sich. Woraufhin die Richterin entgegnete, dass dies nicht der richtige Ort für solche Späßchen sei.

Zudem hatte sie ihn, wie an den Prozesstagen zuvor, immer wieder zur Ruhe mahnen und schon mit Ordnungsgeldern als Strafe drohen müssen, wenn er wieder dazwischenredete.

Juristischer Selbstmord

Sein Verteidiger riet ihm dauraufhin, dass es besser sei, auch mal den Mund zu halten. Der zweite Anwalt, der am Dienstag erstmals beim Prozess dabei war und als Vertreter der Einziehungsbeteiligten – dem Angeklagten wurden infolge seiner Straftaten mehrere Fahrzeuge abgenommen – geladen wurde, kommentierte das Verhalten des Angeklagten vor Gericht: „Was Sie hier machen, ist Selbstmord.“

Angeklagter will neuen Sachverständigen – und kriegt ihn nicht

Nachdem der Staatsanwalt den psychiatrischen Gutachter um seine Einschätzung gebeten hatte, stellte er den Antrag, den Angeklagten in einer Psychiatrie unterzubringen und den Prozess an die Große Strafkammer des Hechinger Landgerichts zu verlegen.

Als Grund nannte er das Verhalten des Angeklagten vor Gericht, die große Anzahl der Straftaten und weil er die Gefahr sieht, dass weitere – auch schwerere – Taten hinzukommen.

Mit dem Antrag des Staatsanwalts und den Ausführungen des Sachverständigen war der Angeklagte nicht einverstanden und forderte erfolglos einen neuen Sachverständigen, nachdem er bereits erfolglos versucht hatte, seinen Pflichtverteidiger auszutauschen.

Abermals neue Vorwürfe

Der Staatsanwalt untermauerte den Antrag mit einem Polizeiprotokoll, das erst wenige Tage alt war: Ende August soll der Angeklagte Kinder in Gruol belästigt und versucht haben, ein Mädchen anzumachen und zu berühren.

„Dazu gibt‘s noch keine Anklage“, erklärte der Staatsanwalt, denn man komme kaum hinterher alle Straftaten aufzuarbeiten: „Aber dieser Fall kann auch in die Entscheidung um die psychiatrische Unterbringung einfließen.“

Die Richterin schloss sich am Ende des Prozesstages dem Antrag der Staatsanwaltschaft an und verordnete die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik. Sie begründete dies damit, dass er zahlreiche Straftaten im Zustand einer Manie und somit der Schuldunfähigkeit, oder zumindest verminderter Schuldfähigkeit begangen habe.

Weil absehbar sei, dass der Angeklagte sein sozial-unverträgliches Verhalten fortsetzen werde, seien auch weitere Konflikte mit Gesetzeshütern und Straftaten erwartbar. Zudem schätzt die Richterin ihn als gefährlich für die Allgemeinheit ein. „Andere Maßnahmen versprechen keinen Erfolg“, so die Richterin.

Fortsetzung Ende des Jahres

Auch dem Vorschlag, das Verfahren ans Hechinger Landgericht zu verlegen, wolle die Richterin folgen. Dort wäre das Verfahren womöglich sowieso gelandet, denn der Angeklagte hatte mehrmals angekündigt, in Berufung zu gehen. Laut Staatsanwalt könnte der Prozess am Landgericht gegen November oder Dezember beginnen.