Dotternhausen

„Pro Plettenberg“ will Verträge einsehen

01.01.2017

von Lydia Wania-Dreher

Die Bürgerinitiative wendet sich mit einem Offenem Brief an den Landrat. Mittlerweile sind genug Spenden für Anwalt zusammengekommen.

Die Bürgerinitiative Pro Plettenberg wendet sich zum neuen Jahr in einem Offenen Brief an Landrat Günther-Martin Pauli. Das vergangene Jahr sei nicht von einem offenen Dialog gekennzeichnet gewesen, heißt es in dem Schreiben, das der Sprecher der BI, Martin Stussak, unterzeichnet hat.

Weiter heißt es: „Die Weigerung, keine Anfragen der BI mehr zu beantworten, hat uns gezwungen, Anzeige wegen dem Verdacht des illegalen Gesteinsabbaus gegen die Firma Holcim zu stellen. Gerne hätten wir uns dies erspart, es scheint aber, dass dies die einzige Möglichkeit ist, Klärung herbei zu führen. Das heißt, nach wie vor liegen uns keine Verträge vor, die einen legalen Gesteinsabbau über 56 Hektar belegen. Im Vertrag von 1982 wird rein die Art und Weise der Rekultivierung geregelt und es werden nicht weitere 12 Hektar zum Abbau freigegeben, wie vom Landratsamt und dem Regierungspräsidium Tübingen behauptet. Die aktuellen Bilder vom südlichen Abbaugebiet lassen auch den Schluss zu, dass hier nicht entsprechend dem Vertrag von 1982, entsprechend einer Böschung, das Gestein abgebaut wird. Vielmehr in circa 15 Meter bis 20 Meter hohen Stufen, was unserem Erachten einem Vertragsbruch durch Holcim gleich kommt.“

Es sei noch kein Beweis zur Verfügung gestellt worden, aus dem hervorgeht, dass die Betriebsgebäude und Werkstraßen nicht dem Abbaugebiet angerechnet werden, so die BI. Man hoffe hier auf alsbaldige Klärung.

Laut Stussak könne die BI nun dank vieler Spenden einen Rechtsbeistand finanzieren. Die Vertreter beauftragten einen Fachanwalt aus einer Schwenninger Kanzlei. Das erste Mandat sollte das Recht zur Akteneinsicht hinsichtlich der Anzeige, wie auch die Auskunftspflicht des Landratsamt gegenüber der BI respektive klären. Dies werde seit Mitte 2016 verweigert.

„Erfreulicherweise haben wir noch im alten Jahr eine umfangreiche Erläuterung unseres Rechtsbeistandes erhalten. Daraus geht hervor, dass Auskunftsansprüche hinsichtlich der Anzeige als auch der Abbaugenehmigungen laut LIFG und UVwG bestehen“, heißt es in dem Brief. Gerne würde man auf den Klageweg verzichten. „Wir hoffen zukünftig auf einen Dialog mit dem Landratsamt, bestehen aber nach wie vor auf die Vorlage aller Beweise für einen legalen Abbau auf dem Plettenberg über 56 Hektar. Hierzu hat uns das Regierungspräsidium Tübingen mitgeteilt, dass alle geltenden Verträge im Landratsamt vorliegen und wir diese dort anfordern sollen. Was wir hiermit tun“, schreibt die BI.

Mit nicht belegten Behauptungen oder nicht dokumentierte Kartenausschnitten werde man sich nicht zufrieden geben. Die BI verlangt die Vorlage einer Abbaugenehmigung über die Fläche von 12 Hektar. Ferner erwarten sie die Vorlage des Vertrages, indem die Behauptung bewiesen wird, dass die Betriebsgebäude und Werkstraßen nicht der Abbaufläche zugeordnet sind. In den Entscheidungen 1977 und 1982 konnten die Mitglieder der BI keine entsprechende Formulierung finden.

„Im Interesse der Glaubwürdigkeit aller beteiligten Parteien sollte zuerst geklärt werden, ob auf dem Plettenberg über 56 Hektar legal abgebaut werden dürfen, bevor über die Süderweiterung weiter gesprochen wird. Denn sonst könnte man den Eindruck gewinnen, dass hier etwas unter den Tisch gekehrt werden soll“, heißt es in dem Schreiben der BI weiter.

Quelle

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