Balingen

Polizistin mit Autotür verletzt? Richterin stellt Verfahren gegen 30-Jährigen ein

02.05.2019

Von Nicole Leukhardt

Polizistin mit Autotür verletzt? Richterin stellt Verfahren gegen 30-Jährigen ein

© Pascal Tonnemacher

Ein junger Mann musste sich vor dem Balinger Amtsgericht verantworten, weil er eine Polizistin während einer Verkehrskontrolle absichtlich verletzt haben soll. Das Verfahren wurde gegen Auflagen eingestellt.

Vergessene Zeugen und zwei Versionen einer Verkehrskontrolle – vor dem Balinger Amtsgericht wurde ein Verfahren wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte mit Körperverletzung eingestellt. Der Beschuldigte muss 500 Euro an den Weißen Ring zahlen.

Hat er die Beifahrertür während einer Verkehrskontrolle bewusst und heftig aufgestoßen, um die davor stehende Polizistin zu verletzen? Genau dies, ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte mit Körperverletzung, wurde einem jungen Mann vorgeworfen, der sich am Donnerstag vor dem Balinger Amtsgericht verantworten musste. „Die Anklageschrift kam für mich völlig aus dem Nichts“, sagte der Beschuldigte vor Gericht aus.

Er und seine Freundin waren von einer Streifenwagenbesatzung an einem frühen Januarmorgen im vergangenen Jahr nach dem Besuch einer Balinger Disko kontrolliert worden, weil die Fahrerin die Alte Balinger Straße in die falsche Richtung befahren hatte. Mit ihr im Auto waren der Angeklagte und zwei flüchtige Bekannte, denen sie eine Mitfahrgelegenheit angeboten hatten.

Ein Polizist habe sie angehalten, nach dem Führerschein und den Fahrzeugpapieren gefragt. Weil sie die Fahrerlaubnis nicht dabei hatte, händigte sie dem Beamten zunächst den Personalausweis aus. Die Fahrzeugpapiere hätten sich im Handschuhfach befunden. „Ich konnte das nicht richtig öffnen, weil ich damals einen eingegipsten linken Fuß und Krücken im Fußraum stehen hatte“, schilderte der Angeklagte die Situation.

Polizistin nicht gesehen?

Um sich Platz zu verschaffen, habe er die Beifahrertüre geöffnet, die Beine auf die Schwelle gestellt, die Papier herausgenommen und danach die Türe auch wieder geschlossen. „Mir war schon bewusst, dass eine zweite Person neben dem Auto stand, aber ich konnte im Lichtkegel ihrer Taschenlampe nicht erkennen, wie weit sie vom Fahrzeug weg war“, erklärte er. Das „Hey“ der Beamtin, als er die Türe geöffnet habe, habe er zwar gehört, eine weitere Kommunikation habe jedoch nicht stattgefunden.

Umso überraschter seien er und seine Freundin gewesen, als plötzlich ein tätlicher Angriff mit Körperverletzung im Raum stand. „Keiner hat bei dieser Kontrolle etwas dazu gesagt“, berichtete der Angeklagte, der zugab, aufgrund der Schmerzen in seinem Fuß in dieser Nacht durchaus etwas gereizt gewesen zu sein. „Aggressiv war ich aber auf keinen Fall“, betonte er.

Zeuge spricht von bewusstem Angriff

Der Polizist, der die beiden in jener Nacht kontrolliert hatte, schilderte die Situation vor Gericht anders. Der Angeklagte habe ohne erkenntlichen Grund die Beifahrertür aufgestoßen. Seine Kollegin, die sich am Dienstag im Urlaub befand und nicht gehört werden konnte, habe dabei einen Satz nach hinten gemacht. Im Protokoll des nächtlichen Einsatzes hatte er noch von einem Schritt zurück geschrieben.

Sie habe seine Frage, ob sie getroffen wurde, direkt bejaht. Dass die Kollegin dabei Schmerzen erlitten hatte, habe er erst nach der Rückkehr aufs Revier erfahren. „Sie sagte, sie habe anfänglich schon einen kurzen Schmerz verspürt. Ich habe sie dann gefragt, ob sie einen Strafantrag stellen wolle, sie stimmte zu.“

Den Beschuldigten habe man „aus ermittlungstaktischen Gründen“ nicht direkt während der Kontrolle auf sein Verhalten angesprochen. „Das war einerseits der Uhrzeit und andereseits seinem Verhalten geschuldet. Er hätte sonst nur endlose Diskussionen geführt“, begründete der Beamte vor Gericht. Auch die Fahrerin des Autos kam an dem Morgen glimpflich davon - die Polizisten beließen es bei einer mündlichen Verwarnung. „Darüber haben wir uns auf der Heimfahrt noch gefreut“, erinnerte sich die Fahrerin im Zeugenstand. Auch sie war von dem Vorwurf überrascht.

Zeugen wurden vergessen

Überrascht vom Verlauf der Kontrolle zeigte sich schließlich auch der Anwalt des Angeklagten. Er warf den Polizisten „schlampige Ermittlung“ vor. „Wenn es diesen tätlichen Angriff gab, warum sind die Namen der beiden Mitfahrer auf der Rückbank nicht gleich notiert worden, hat man hier vielleicht bewusst Zeugen nicht befragt?“, wollte er wissen. „Das haben wir schlichtweg vergessen“, erklärte der Polizist.

Auf Anregung des Verteidigers wurde das Verfahren schließlich einvernehmlich gegen Zahlung von 500 Euro eingestellt.

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