Albstadt

Polizist mit Kinderfahrrad angegriffen: Bewährungsstrafe für einschlägig vorbestraften Albstädter

28.05.2020

Von Pascal Tonnemacher

Polizist mit Kinderfahrrad angegriffen: Bewährungsstrafe für einschlägig vorbestraften Albstädter

© Dagmar Stuhrmann

Ein Albstädter ist am Amtsgericht Albstadt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden (Symbolfoto).

Ein 37-jähriger Albstädter hat im Mai 2019 betrunken einen Polizisten mit einem Kinderfahrrad angegriffen und leicht verletzt. Seine Ex-Freundin hatte die Beamten per Notruf alarmiert, weil er ihre Tür eintreten und mit ihr reden wollte. Das Amtsgericht Albstadt hat den Mann dafür zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten rechtskräftig verurteilt, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung.

„Ich bin komplett schuldig, das war die dämlichste Aktion, die ich je gemacht habe“: So fasste ein 37-jähriger Albstädter am Donnerstagmorgen vor dem Amtsgericht Albstadt mehrfach zusammen, was sich im Mai 2019 zugetragen und ihm nun eine weitere Bewährungsstrafe im Bundeszentralregister eingebracht hat.

Der Mann bestätigte in seinem Geständnis weitestgehend die Anklage: Er habe an diesem Tag mit seiner Ex-Lebensgefährtin lediglich reden wollen, stellte er klar. Wortwörtlich eine Schnapsidee des mit 1,4 Promille alkoholisierten Manns. Denn er habe eigentlich ein Mandala-Malbuch kaufen wollen. Spontan entschied er sich dann doch dazu, zu ihrer Wohnung zu gehen. „Aus Hingabe.“

Frau lässt ihn nicht rein und ruft Polizei

Seine Ex wollte ihn aber nicht rein lassen. Er hat deshalb an die Tür gehämmert. Laut einer Zeugenaussage habe er auch die Tür eintreten wollen. Die Frau wählte den Notruf.

Einen der beiden eintreffenden Polizeibeamten traf dann völlig unvermittelt die „Trotzreaktion“ des Angeklagten: Der 37-Jährige schnappte sich kurzerhand ein Kinderfahrrad, das neben der Tür stand, als er die Beamten sah. Das hielt er auf Kopfhöhe und ging damit auf einen der beiden Polizisten los.

Polizist mit Kinderfahrrad angegriffen

Der Albstädter Beamte kann die Kinderfahrrad-Attacke mit dem Arm abwehren, wird dabei leicht am Ellbogen verletzt. „Wie von Sinnen“ sei der Angeklagte gewesen, sagte der betroffene Polizist im Zeugenstand. Er sei schon lange dabei, habe so etwas aber noch nie erlebt. Der reuige Angeklagte selbst erklärt es so: „Links war das Fahrrad und in meiner Birne gar nichts.“

Angeklagter schämt sich

Am Donnerstag bat er erneut um Entschuldigung, schämte sich für den Vorfall. Und gab dem Alkohol die Schuld. Wäre er nur bekifft gewesen, hätte er das nicht gemacht, sagt der nach eigenen Angaben regelmäßig Hasch rauchende Albstädter, der sich selbst ohne Anwalt verteidigte.

Der Frau eine Botschaft senden

Die Botschaft, die er seiner Lebensgefährtin mit der Aktion senden wollte: „Das kommt dabei heraus, wenn du die Polizei rufst.“

Was dabei herauskommt, wenn man als mehrfach einschlägig Vorbestrafter einen Polizisten attackiert, erklärte Richterin Doris Gekeler anschließend. Stichwort: tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Sie folgte dem Plädoyer der Staatsanwältin weitestgehend und verurteilte den Albstädter zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe. Diese wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Will an seinen Problemen arbeiten

Zudem muss er mehrere Termine bei der Suchtberatung absolvieren und 600 Euro in Raten an die Mariaberger Heime bezahlen. An dem Alkoholproblem sowie seinem Schuldenproblem arbeitet er bereits nach eigenen Angaben. Dabei wird ihm zukünftig ein Bewährungshelfer zur Seite stehen.

In die Gesamtstrafe floß zudem eine nicht bezahlte Geldstrafe aus einem Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Am Ebinger Westbahnhof soll er einen Mann mehrfach ins Gesicht geschlagen haben.

Bei seinen letzten Worten sagte der Mann, dem die Richterin eine positive Prognose attestierte, ironisch-resignierend: „Tut mich in den Knast, tut was ihr wollt.“ Das Urteil ist rechtskräftig.

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