Polizei und Rettungskräfte bergen toten Mann aus Stausee in Oberdigisheim

Von Lea Irion und Volker Bitzer

Ein 53-Jähriger wurde am Dienstag von seiner Familie als vermisst gemeldet, nachdem er nachmittags zum Schwimmen an den Oberdigisheimer Stausee gegangen war. Gegen 23.15 Uhr fand ein Taucher schließlich seine Leiche. Wie aber sind die Sicherheitsvorschriften am beliebten Badegewässer. Wir fragten nach.

Polizei und Rettungskräfte bergen toten Mann aus Stausee in Oberdigisheim

Am Stausee Oberdigisheim gilt abschnittsweise „Baden verboten“ oder „Baden auf eigene Gefahr".

Wie eine Pressesprecherin der Polizei auf Anfrage bestätigt, wurde am späten Dienstagabend eine Leiche aus dem Oberdigisheimer Stausee geborgen.

Bei dem Toten handele es sich um einen 53-jährigen Mann. Seine Familie hatte ihn am Dienstag als vermisst gemeldet, nachdem er von seiner Schwimmrunde nicht zurückgekehrt war.

Taucher entdeckt Toten

Die Angehörigen seien zunächst noch selbst zum See gefahren. Dort fanden sie aber nur das Fahrrad und die Kleidung des Mannes, woraufhin sie die Polizei alarmierten.

Dutzende Rettungskräfte starteten umgehend die Suche nach dem Vermissten. Um 23.15 Uhr habe schließlich ein Taucher den leblosen 53-Jährigen entdeckt.

Bürgermeister Frank Schroft ist tief betroffen

Auch Meßstettens Bürgermeister Frank Schroft war, wie er im Gespräch mit dem ZAK sagt, am Dienstagabend vor Ort, um sich persönlich ein Bild zu machen. Er ist tief erschüttert und spricht den Angehörigen des Verstorbenen sein Beileid aus.

Weil solche tragischen Unfälle immer auch Fragen nach der Verantwortung aufwerfen, ging es bei unserer Nachfrage an das Stadtoberhaupt vor allem um die geltenden Sicherheitsregeln am Oberdigisheimer Stausee. Große Info-Schilder am Ufer weisen Badende auf diese hin und signalisieren, je nach Abschnitt, entweder „Baden verboten“ oder „Baden auf eigene Gefahr“.

Gutachten regelt die Verkehrssicherungspflicht

Im Detail geht Frank Schroft auf die Maßnahmen ein und wörtlich informiert das Rathaus in seinem Namen:

In Sinne der Sicherheit der Badegäste sowie zur Beurteilung der Verkehrssicherungspflicht hat die Stadt Meßstetten im Juli 2020 die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen mit der Erstellung eines Gutachtens für den Stausee in Oberdigisheim beauftragt. Im Ergebnis wurde der Stausee als Badestelle eingestuft.

Badestelle, aber auf eigene Gefahr

Gemäß Gutachten hat die Stadt Meßstetten eine DIN-gerechte Beschilderung mittels Piktogrammen angebracht, die den Stausee eindeutig als Badestelle kennzeichnet und darauf hinweist, dass das Baden auf eigene Gefahr erfolgt, dass zeitweise keine Badeaufsicht erfolgt und die Flaggenregelung entsprechend zu beachten ist. Die Inhalte der Beschilderung wurden mit der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen abgestimmt. Zur Minimierung von Risiken für Badegäste wurden damals auch die vorhandene Badeinsel und der Eisberg entfernt.

DLRG nur zeitweilig im Einsatz

Der Einsatz der DLRG richtet sich nach dem Bereichsplan „Wasserrettung“ des Zollernalbkreises. Demnach unterhält die DLRG bei Badewetter in der Zeit vom 1. Juli bis 20. August an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen von 10 Uhr bis 18 Uhr eine Wasserrettung am Stausee und zeichnet sich für die entsprechende Beflaggung verantwortlich. Als bedarfsgerechte Rettungsmittel werden nach dem Bereichsplan Rettungsbretter sowie ein Rettungsboot vorgehalten.