Dotternhausen

Plettenbergabbau: Klares Nein zum Bürgerbegehren

31.05.2017

von Nicole Leukhardt

Die Dotternhausener Räte lehnen den Antrag der Bürgerinitiative ab – Anwalt Kai-Markus Schenek hatte zuvor erklärt: Die Fragestellung auf der Unterschriftsliste ist irreführend, das Ziel rechtswidrig.

Die Entscheidung war eindeutig: Die Dotternhausener Räte lehnten in ihrer Sitzung am Mittwochabend den Antrag der Bürger für verträglichen Kalksteinabbau auf dem Plettenberg auf ein zweites Bürgerbegehren einstimmig ab. Sowohl der Rechtsanwalt der Gemeinde, Kai-Markus Schenek, als auch das Kommunalamt als Aufsichtsbehörde waren zu der Auffassung gekommen, dass die Fragestellung auf den Unterschriftslisten irreführend sei und ein rechtswidriges Ziel habe.

Plettenbergabbau: Klares Nein zum Bürgerbegehren

© Nicole Leukhardt

Breite Front: Das Interesse am Entscheid des Ratsgremiums über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens war groß. Neben den Vertrauenspersonen Renate Ritter (vorne links) und Norbert Majer (vierter von links) waren auch viele Zuhörer gekommen.

Dabei hatte die Bürgerinitiative zunächst alle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Begehren erfüllt: Das Quorum von sieben Prozent aller Wahlberechtigten, das wären 104 Unterschriften gewesen, war mit 248 geprüften Unterschriften reichlich erfüllt. Die Angelegenheit betraf mit dem Plettenberg eindeutig den Wirkungskreis der Gemeinde, die Unterschriftenlisten waren ordnungsgemäß gestaltet und sowohl Frage als auch Begründung waren eindeutig formuliert.

„Für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist jedoch maßgeblich entscheidend, ob das Ziel des Begehrens rechtlich zulässig ist oder nicht“, erklärte Schenek. Dies musste der Anwalt nach seiner Prüfung eindeutig verneinen. Nach Auffassung des Verwaltungsrechtlers gebe es durchaus vertragliche Verpflichtungen zwischen Holcim und der Gemeinde Dotternhausen, die sich allein aus dem Ursprungsvertrag von 1952 ableiten ließen, und eine freie Grenzfestlegung durch ein Bürgerbegehren rechtswidrig machten.

Damit widersprach er den umfassenden Ausführungen von Norbert Majer. Dieser war neben Renate Ritter und dem entschuldigten Günter Schäfer als Vertrauensperson der Bürgerinitiative an den Ratstisch gebeten worden, wo er eine Stunde lang die Begründung seiner Mitstreiter vorgetragen hatte.

Majer hatte die vertragliche Bindung zwischen der Gemeinde Dotternhausen und der Firma Holcim als „zur Verwirrung verbreitetes Märchen“ bezeichnet und den Vorgang „wohl einmalig im ganzen Land“ genannt. Er mahnte eindringlich, die Räte mögen das „Verwirrspiel“ durchschauen und sich „diese einmalige Jahrhundertchance“ nicht entgehen lassen. Der Rechtsanwalt, der auf die Initiative „angesetzt“ sei, erfülle seinen Auftrag, „den letzten Strohhalm für die Verhinderung eines klaren Bürgerentscheids zu finden“, unterstrich Majer.

Kai-Markus Schenek, der die Ausführungen Majers zum Teil kopfschüttelnd verfolgt hatte, betonte, er habe als neutraler Anwalt der Gemeinde die aktuelle Rechtslage geprüft. Maßgeblich sei nach wie vor der Vertrag von 1952, der ein Einvernehmen für eine Süderweiterung voraussetze, das man unter den Gesichtspunkten des Naturschutzes und des wirtschaftlichen Abbaus finden müsse.

Der noch nicht beschiedene Antrag von 1986 mache den Zusatzvertrag von 1999, in dem die exakten Grenzen zur Erweiterung aufgeführt sind, zwar momentan schwebend unwirksam, löse die Gemeinde aber nicht aus der vertraglichen Pflicht und räume ihr nicht das Recht ein, mit Holcim frei oder nach den Wünschen der Bürger zu verhandeln. Und genau diesen Eindruck hätte die Fragestellung der Bürgerinitiative erweckt und sei daher nicht rechtskonform.

Wie die Bürgerinitiative mit dieser Schlappe umgehen wird, ob sie die einstimmig vom Gremium beschlossene Mediation in Anspruch nehmen wird – am Mittwochabend war die Bereitschaft dazu noch nicht erkennbar. Elisabeth Menholz brachte schließlich das Anliegen der Räte auf den Punkt: „Wir wollen endlich wieder Frieden in dieses gespaltene Dorf bringen und mit allen ins Gespräch kommen.“

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