Rosenfeld

„Paradox und unsozial“: Rosenfelder Räte hadern mit Ablösebeträgen für Spielplätze

10.03.2023

Von Rosalinde Conzelmann

„Paradox und unsozial“: Rosenfelder Räte hadern mit Ablösebeträgen für Spielplätze

© Jasmin Alber

In Rosenfeld gibt es viele städtische Spielplätze, wie diesen in der Beethovenstraße in der Kernstadt. Auch private Bauherren sind verpflichtet, bei mehr als 3 Wohnungen einen Spielplatz anzulegen oder die Summe abzulösen.

Das Land diktiert die Vorgabe und der Gemeinderat gibt notgedrungen klein bei – zuvor aber diskutierte das Rosenfelder Gremium in der Sitzung am Donnerstag heftig über Sinnhaftig- oder Sinnlosigkeit des Paragrafen 9 der Landesbauordnung. Warum das Gremium am Ende dem Verwaltungsvorschlag über die Ablösebeträge für Spielplätze zugestimmt hat.

Der Paragraf 9 besagt, dass jeder Bauherr bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen auf diesem Grundstück oder in unmittelbarer Nähe einen Spielplatz anlegen muss. Wenn kein Platz vorhanden ist, kann der Bauherr diese Verpflichtung mit einem Geldbetrag an die Gemeinde ablösen. So wie es bereits bei Parkplätzen üblich ist. Die Ablösesumme wird zweckgebunden für die Einrichtung oder ...

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