Geislingen

Opfer der Binsdorfer Messerattacke gestorben: Sohn wird wegen versuchten Mords angeklagt

03.07.2019

Von Rosalinde Conzelmann

Opfer der Binsdorfer Messerattacke gestorben: Sohn wird wegen versuchten Mords angeklagt

© Benno Schlagenhauf

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter, der in Untersuchungshaft sitzt, könnte im Herbst beginnen.

Am 26. Juni ist die Binsdorferin, die am 24. März von ihrem Sohn mit einem Messer attackiert und schwer verletzt worden ist, gestorben. Sie wurde 81 Jahre alt. Gegen ihren 55-jähriger Sohn, den mutmaßlichen Täter, hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben.

Die Tat hatte große Bestürzung in Binsdorf ausgelöst. Wie berichtet, hatte der 55-Jährige, der zu diesem Zeitpunkt in einer anderen Kreisgemeinde lebte, am 24. März das Haus seiner Mutter aufgesucht und sie mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt.

Mutmaßlicher Täter in Untersuchungshaft

Der Mann hatte nach der Attacke auf seine betagte Mutter die Polizei telefonisch informiert und sich widerstandlos festnehmen lassen. Er sitzt seither in Untersuchungshaft.

Als Auslöser für die Bluttat könnten Erbstreitigkeiten eine Rolle gespielt haben. Der 55-Jährige soll wohl hochverschuldet sein und habe das Haus seiner Mutter verkaufen wollen.

Die damals 80-jährige Witwe, deren Tochter in der oberen Wohnung des Einfamilienhauses in einem Wohngebiet lebte, wurde bei dem Angriff schwer verletzt und mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht.

Wieder ins Krankenhaus

Nach einem längeren Krankenhausaufenthalt erholte sich die Binsdorferin wieder und kehrte in ihr Haus zurück. Allerdings nur für kurze Zeit, weil sich ihr Gesundheitszustand verschlechterte und einen weiteren Krankenhausaufenthalt erforderte.

Staatsanwalt prüft

Am 26. Juni ist die 81-Jährige gestorben. Die Staatsanwaltschaft Hechingen prüft nun, ob das Versterben der Frau mit der Tat in Verbindung steht. Also, ob sie möglicherweise an den Folgen des Messerangriffs gestorben ist. Das teilte uns der Sprecher der Hechinger Staatsanwaltschaft, Markus Engel, auf Anfrage mit. „Das ist in der rechtlichen Bewertung der Straftat relevant“, so Engel.

Es sei durchaus möglich, dass das eine mit dem anderen aber nichts zu tun habe, sagt Engel. Die Obduktion soll darüber Klarheit bringen.

Die Anklage steht

Indes sind die Ermittlungen in dem Verfahren abgeschlossen und die Staatsanwaltschaft hat gegen den mutmaßlichen Täter Anklage wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Da die Hauptzeugin nicht mehr aussagen kann, besteht die Möglichkeit, dass ihre bisherigen Angaben im Prozess vorgelesen werden, erläutert Engel. Was den Verhandlungstermin betrifft, kann er noch keine Angaben machen. Allerdings müsse die Sechs-Monats-Frist eingehalten werden, so dass es wahrscheinlich ist, dass der Binsdorfer sich noch diesen Herbst für seine Tat vor Gericht verantworten muss.

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