Ohne Genehmigung: Schömberger Bauherr errichtet Gartenhaus auf Versorgungsleitung der Stadt

Von Daniel Seeburger

Bei der jüngsten Sitzung des Schömberger Gremiums ist einigen Räten der Kragen geplatzt. Der Grund: Ein Bauherr hat ohne Baugenehmigung ein Gartenhaus auf sein Grundstück gebaut. Unter dem Häuschen verläuft ein Regenwasser- und Schmutzwasserkanal der Stadt.

Ohne Genehmigung: Schömberger Bauherr errichtet Gartenhaus auf Versorgungsleitung der Stadt

Die Idylle kann manchmal trügen. Dieses Gartenhäuschen steht an der richtigen Stelle. Ein anderes, etwas größeres Häuschen, wurde in Schömberg über eine städtische Versorgungsleitung gebaut – ohne Genehmigung.

Es kommt immer wieder vor, dass Gemeinderäte angehalten werden, Baugenehmigungen für Anbauten, Gartenhäuser, Carports oder dergleichen im Nachhinein zu genehmigen. Die Bauherren bauen, ohne sich vorher eine dem Bebauungsplan entsprechende Genehmigung zu holen und stellen die Baubehörde auf dem Landratsamt oder die Gemeinderäte vor vollendete Tatsachen.

Skurriler Fall

Der Fall in Schömberg ist allerdings etwas skurriler. Denn dort hat ein Bauherr in einem aktuellen Baugebiet ein Gartenhaus ohne Genehmigung erstellt und wollte dieses nun im Nachhinein genehmigen lassen. Die Gemeinderäte weigerten sich, in diesem Fall gute Miene zu bösem Spiel zu machen, denn das Häuschen, das immerhin mit Streifenfundamenten erstellt worden ist, wurde direkt über einem Regenwasser- und Schmutzwasserkanal der Stadt errichtet.

Verhältnismäßigkeit der Mittel

Bürgermeister Karl-Josef Sprenger wies auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel hin, die gewährleistet bleiben müsse und legte einen Vorschlag zur Güte auf den Tisch. Der Gemeinderat möge dem Bauantrag im Nachhinein zustimmen – allerdings stets widerruflich. Der Bauherr müsse eine öffentlich-rechtliche Baulast übernehmen und zusichern, dass er das Gebäude unverzüglich abreißt, wenn an dem Kanal etwas defekt sei.

Dieser Kompromissvorschlag der Gemeinde stieß allerdings nicht auf große Zustimmung. Lediglich vier Räte stimmten dem Gemeindevorschlag zu, sechs lehnten ihn ab und drei Räte enthielten sich der Stimme.

Gerstenberger: Illegale Aktion

Gemeinderat Heiko Gerstenberger wies darauf hin, dass der Bauherr erst vor kurzem gebaut habe und er es hätte wissen müssen, dass diese Aktion illegal ist. „Wenn man hier zustimmt, muss man in nachfolgenden Fällen ebenso entscheiden“, so Gerstenberger.

Gemeinderätin Kerstin Kipp wies darauf hin, dass man an den Regenwasser- und Schmutzwasserkanal schnell rankommen müsse, falls sie defekt ist. Sie bezweifelte, ob das ohne weiteres gelingen könnte.

Bußgeld soll geprüft werden

Aus dem Gremium kam schließlich ein weitergehender Antrag, dem die Räte mit fünf Ja-Stimmen zustimmten. Vier Räte lehnten ihn ab, drei enthielten sich. Der Antrag sieht vor, dass der Bauherr das Gartenhaus wieder abbauen müsse, um das Leitungsrecht frei zugänglich zu halten. Zudem wurde die Stadtverwaltung beauftragt, zu prüfen, ob in diesem Fall ein Bußgeld verhängt werden kann.

Die Entscheidung über Sein oder Nichtsein des Gartenhäuschens liegt schließlich bei der Baubehörde des Landratsamts.

Übrigens: In Baden-Württemberg dürfen Gartenhäuser mit einer Kubatur bis 40 Kubikmeter ohne Genehmigung errichtet werden. Das betreffende Gartenhaus in Schömberg ist nach Informationen des Schömberger Bauamt größer und daher unbedingt genehmigungspflichtig.