Hechingen/Pfullendorf

Oberlandesgericht weist Revision ab: Pfullendorfer Soldat hat seine Befehlsgewalt missbraucht

06.08.2019

von Pressemitteilung

Oberlandesgericht weist Revision ab: Pfullendorfer Soldat hat seine Befehlsgewalt missbraucht

© Pascal Tonnemacher

Das Urteil des Hechinger Landgerichts ist rechtskräftig. (Symbolfoto)

Rein zur Belustigung hatte ein Soldat in der Pfullendorfer Kaserne einen Stubenkameraden strammstehen lassen. Das Urteil des Hechinger Landgerichts wegen Missbrauchs der Befehlsgewalt ist jetzt rechtskräftig.

Das Hechinger Landgericht hatte wie berichtet den Soldaten verurteilt.

Das OLG hat die Verurteilung eines damals 28-jährigen Gefreiten wegen Missbrauchs der Befehlsbefugnis in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Euro, insgesamt also 1500 Euro, bestätigt.

Amtsgerichturteil aus Sigmaringen ist bestätigt

Der Angeklagte war mit Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen vom 20. Juni 2018 verurteilt worden, weil er im Rahmen seiner Teilnahme an einem Feldwebel- und Unteroffiziersanwärterlehrgang in der Staufer-Kaserne in Pfullendorf Anfang 2017 seinen rangniedrigeren Stubenkameraden zweimal ins „Achtung“ stellte, obwohl hierfür kein militärischer Grund vorlag, sondern der Angeklagte sich nur belustigen wollte.

Die Berufungskammer beim Landgericht Hechingen hatte seine dagegen gerichtete Berufung nach drei Verhandlungstagen verworfen.

Mit dem Stuttgarter Beschluss ist das Urteil rechtskräftig.

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