Oberlandesgericht bestätigt Urteil: 57-Jähriger hat Jobcenter Balingen mit Falschangaben betrogen
22.07.2020
Das Oberlandesgericht in Stuttgart hat die Verurteilung eines 57-Jährigen wegen Betruges in sieben Fällen zum Nachteil des Jobcenters Balingen bestätigt. Das teilt das Landgericht Hechingen in einer Pressemitteilung mit.
Darin heißt es: Der bis dahin unbescholtene Angeklagte war mit Urteil des Amtsgerichts Balingen vom 19. Juli 2019 zu der Gesamtfreiheitstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Lebensgemeinschaft verschwiegen
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts verschwieg der Angeklagte bei der ersten Antragstellung bereits im Jahr 2005 das Bestehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft bewusst, damit die Einkünfte der Lebensgefährtin nicht angerechnet würden, schreibt das Landgericht.
Bei Folgeanträgen habe er diese Falschangabe aufrechterhalten. Zudem verschwieg er in der Folge bewusst Einkünfte, die er von 2012 bis 2016 als Geschäftsführer eines Hechinger Vereins erzielte, heißt es in der Mitteilung. Insgesamt habe er so Leistungen in Höhe von rund 36.000 Euro zu Unrecht erhalten.
Kammer verwirft Berufung
Die Berufungskammer beim Landgericht Hechingen hat seine Berufung nach drei Verhandlungstagen im Schuldspruch verworfen, da es nach Wiederholung der Beweisaufnahme die Auffassung des Amtsgerichts teilte, dass der Angeklagte die genannten Umstände bewusst in betrügerischer Absicht verschwiegen hat und hat lediglich die Höhe der Gesamtstrafe auf ein Jahr und vier Monate reduziert. Das Urteil ist nun rechtskräftig.