Nur Freispruch hätte Führerschein garantiert: Balinger zieht Berufung zurück
09.12.2019
Zwanzig Minuten warten, dann ging alles ganz schnell: Am Montag zog ein Balinger vor dem Landgericht Hechingen seine Berufung zurück. Angeklagt war der Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und Bedrohung sowie tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte.
Die Vorfälle hatten sich im April und August 2018 ereignet. Im Juni 2019 war er am Amtsgericht Balingen verurteilt worden. Außerdem musste er für drei Monate den Führerschein abgeben, weil ihm eine Trunkenheitsfahrt unmittelbar vor dem zweiten Vorfall vorgeworfen wurde.
Viele Zeugen gehört
Insgesamt 18 Zeugen hatten am ersten Verhandlungstag vor allem den Tathergang im April beleuchtet. Am Montag hätten elf weitere Zeugen auch zu den Geschehnissen im August aussagen sollen. Dazu kam es nicht.
Vor Eröffnung der Verhandlung am Montag hatten sich Richter, Schöffinnen, Staatsanwältin und Verteidiger verständigt, ob eine Verfahrensbegrenzung möglich sei, die nicht dazu führt, dass der Angeklagte seinen Führerschein los ist. Das sei nur bei einem Freispruch möglich, führte Richter Schwarz aus.
Führerschein gibt Ausschlag
Er gab zu bedenken, dass es sich bei den Aussagen, ob der Angeklagte im August nun betrunken oder nicht am Steuer saß, auch um unwahre handeln könnte – mit rechtlichen Konsequenzen für den Angeklagten und dessen Mutter, die ausgesagt hatte, das Auto ihres Sohnes zur Tatzeit für einen Auftrag in einem anderen Balinger Teilort gefahren zu haben.
Nicht mehr aufgefallen
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Richter Schwarz bemerkte zum Schluss, dass der Balinger seit den beiden Vorfällen nicht mehr strafrechtlich aufgefallen sei und kommentierte: „Sie hatten wohl eine negative Phase, die Sie überwunden haben. Ich hoffe, Sie sind jetzt auf einem geraden Weg und wir sehen uns nicht wieder.“