Norbert Majer geht gegen Ausnahmegenehmigung vor: Verhandlung in Sigmaringen ist am 30. Juli

Von Daniel Seeburger

Der Vorsitzende des Vereins für Natur und Umwelt Zollernalb (NUZ), Norbert Majer aus Dotternhausen, geht gerichtlich gegen die Ausnahmegenehmigung des Regierungspräsidiums für Holcim bei der Nutzung von Ersatzbrennstoffen vor. Am Donnerstag, 30. Juli, findet um 14 Uhr die öffentliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen statt.

Norbert Majer geht gegen Ausnahmegenehmigung vor: Verhandlung in Sigmaringen ist am 30. Juli

Auf der Homepage des NUZ berichtete Norbert Majer über seine Aktivitäten.

Norbert Majer hat in einer Mitteilung an die Vereinsmitglieder auf die Verhandlung hingewiesen. Tagungsort ist im Evangelischen Gemeindehaus in der Karlstraße 24 in Sigmaringen. „Melden Sie sich an, wenn Sie Interesse haben, denn es gibt jetzt schon wohl Schwierigkeiten wegen Sitzplätze, Stehplätze werden nicht zugelassen!“, schreibt Majer den NUZ-Mitgliedern.

Dabei wird man sich vorher wohl kaum anmelden können.

Verwaltungsgericht weicht in größeren Saal aus

Auch beim Verwaltungsgericht Sigmaringen geht man von mehr Zuhörern aus, als bei anderen Sitzungen. Die 9. Kammer wird deshalb in einem größeren Saal, eben im evangelischen Gemeindehaus, tagen. Gegebenenfalls werde es eine sitzungspolizeiliche Anordnung geben. Dort werde festgelegt, wie viele Zuhörer in den Raum dürften, teilte Pressesprecher Dr. Florian Nagel auf Anfrage mit.

Wegen Corona: Eingeschränkter Zugang zu mündlichen Verhandlungen

Auf der Homepage weist das Verwaltungsgericht auf die allgemeine Situation hin: „Um das Corona-Virus so erfolgreich wie möglich einzudämmen, ist neben dem in der Hausanordnung geregelten eingeschränkten Zugang zu dem Gerichtsgebäude auch der Zugang zu mündlichen Verhandlungen für die Öffentlichkeit derzeit wegen des Abstandsgebots leider nur eingeschränkt und begrenzt möglich.“

So hat das Verwaltungsgericht beispielsweise am 30. Juni eine sitzungspolizeiliche Anordnung für eine Verhandlung festgelegt, die am 14. Juli in einem Raum im Gebäude des Verwaltungsgerichts stattgefunden hat. Dort waren zwei Vertreter der Medien und zwei Zuhörer zugelassen. Für die Verhandlung am 30. Juli weicht man in einen größeren Saal aus. Dort dürften dann auch mehr Zuhörer zugelassen werden. Aber immer noch deutlich weniger als vor der Coronapandemie.

Reservierungen wohl kaum möglich

Reservierungen waren für die Verhandlung am 14. Juli nicht möglich, der Einlass erfolgte nach der Reihenfolge des Eintreffens. Begründet wurden die Maßnahmen unter anderem folgendermaßen: „Die getroffenen Anordnungen sind zur störungsfreien Abwicklung der mündlichen Verhandlung gemäß § 176 GVG und zur Reduzierung der Gesundheitsgefahren aufgrund der gegenwärtigen Verbreitung des Corona-Virus geboten.“

Majer: Für die ganze Regionalbevölkerung entscheidend

Norbert Majer sieht den Prozess am 30. Juli, in dem sein Anliegen verhandelt wird, als außerordentlich wichtig an. Die Verhandlung sei für die „ganze Regionalbevölkerung“ entscheidend. Es gehe darum, ob ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne nach dem heutigen Stand der Technik möglichen Filteranlagen die Schadstoffgrenzwerte bei einer Abfallverbrennung von 60 Prozent auf 100 Prozent gesteigert werden, schreibt er seinen Mitgliedern.

Für den NUZ-Vorsitzenden handelt es sich dann auch „um einen größeren Umweltskandal wie bei der Dieselaffäre“.