Zollernalbkreis

Niedrige Wasserstände in der Region: Kein Wasser aus Flüssen und Bächen entnehmen

07.08.2020

von Pressemitteilung

Niedrige Wasserstände in der Region: Kein Wasser aus Flüssen und Bächen entnehmen

© Landratsamt

Das Bild des Niedrigwassers in der Stunzach zeigt beispielhaft den Zustand der Fließgewässer im Zollernalbkreis.

Die hohen Temperaturen Ende Juli zusammen mit den geringen Niederschlägen haben dazu geführt, dass die Wasserstände der Fließgewässer im Zollernalbkreis die kritischen Marken erreichen. Im Zollernalbkreis sind davon derzeit alle Flüsse und Bäche betroffen.

Örtlich begrenzte Regenschauer tragen nicht nachhaltig zu einer Verbesserung der Niederwassersituation bei, da die Niederschläge entweder verdunsten oder von Boden und Vegetation vollständig aufgenommen werden.

Durch die niedrigen Wasserstände erhöhen sich die Schadstoffkonzentration und die Temperatur in den Gewässern. Dies führt zu einem geringen Sauerstoffgehalt, welcher die Bestände von Fischen und Kleinstlebewesen gefährdet.

Situation verschärft sich bei Wasserentnahme

Diese ohnehin angespannte Situation kann sich zusätzlich verschärfen, indem während der Trockenheit Wasser aus den Flüssen und Bächen entnommen wird.

Das Landratsamt bittet deshalb eindringlich darum und appelliert an das Verantwortungsbewusstsein aller, derartige Wasserentnahmen aus Gewässern zu unterlassen oder sich in Notfällen vorher mit der unteren Wasserbehörde beim Umweltamt abzustimmen.

Laut Wetterprognosen keine Entspannung

Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen ist nicht mit einer grundlegenden Entspannung der Situation zu rechnen.

Deshalb behält sich das Landratsamt vor, mit einem formellen Verbot den Gemeingebrauch an Fließgewässern einzuschränken.

Derartige Maßnahmen waren zuletzt im Sommer 2003 im Zollernalbkreis notwendig.

Gemeingebrauch bei Wasserentnahme nach Wasserrecht

Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern durch Abpumpen ist grundsätzlich nur zulässig, wenn dafür die ausdrückliche Entnahmeerlaubnis der unteren Wasserbehörde des Landratsamts Zollernalbkreis erteilt wurde.

Ohne Erlaubnis zulässig sind nur Wasserentnahmen für den Gemeingebrauch.

Dazu zählt beispielsweise das Tränken von Tieren oder das Schöpfen von Hand mit Eimern oder Gießkannen.

Landwirte, Gartenbau- und Forstbetriebe dürfen in Ausnahmefällen auch Pumpen benutzen, sofern es sich um geringe Mengen handelt. Das Gewässer darf hierfür weder aufgestaut werden, noch dürfen die darin lebenden Organismen beeinträchtigt werden. Durch die Entnahme darf das Gewässer keinesfalls trocken fallen.

Auskünfte zu wasserrechtlichen Erlaubnissen sowie weitere Informationen erhalten Interessierte beim Landratsamt Zollernalbkreis, Umweltamt, telefonisch unter 07433 92-1771.

Landesministerium warnt zudem vor Waldbrandgefahr

„Die Hitze und die Trockenheit hat im Wald die Bodenvegetation, Laubreste, Nadelstreu und auf dem Boden liegende Äste und Reisig extrem ausgetrocknet. Die Prognosen sagen für das Wochenende praktisch für das ganze Land erneut eine hohe Waldbrandgefahr voraus. Ein umsichtiges Verhalten der Waldbesucher ist die Grundvoraussetzung, um Waldbrände zu vermeiden“, sagte Forstminister Peter Hauk MdL am Freitag.

Die höchste Waldbrandstufe werde Mitte der nächsten Woche erreicht, heißt es ergänzend dazu vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

Am Wochenende im ganzen Land erneut hohe Waldbrandgefahr

Viele Menschen würden während der Corona-Pandemie und in den Sommerferien die Zeit und das schöne Wetter nutzen, um im Wald zu grillen. Dabei könne ein unbeaufsichtigtes Grillfeuer verheerende Folgen haben.

Im Zweifelsfall seien die Forstbehörden vor Ort gezwungen, das Grillen im Wald je nach lokaler Gefährdungslage komplett zu verbieten. Diesen örtlichen Anweisungen sei unbedingt Folge zu leisten.

„Das Feuermachen im Wald ist ohnehin nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Ein Feuer muss auch dort immer beaufsichtigt sein und ist vor dem Verlassen der Grillstelle unbedingt vollständig zu löschen. Das Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist im Wald tabu“, erklärte Minister Hauk.

Auch herrsche von März bis einschließlich Oktober in den Wäldern im Land ein generelles Rauchverbot.

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