Balingen

Nicht blitzen und auch nicht bremsen: Balinger Gemeinderat beschäftigt sich mit der B 27

15.10.2019

Von Nicole Leukhardt

Nicht blitzen und auch nicht bremsen: Balinger Gemeinderat beschäftigt sich mit der B 27

© Pascal Tonnemacher

Es reicht mit den Geschwindigkeitsbegrenzungen: Weder ein Blitzer noch Tempo 80 könnten den Verkehr auf der B27 bei Balingen sicherer oder leiser machen, sagt die Verwaltung.

Kein Blitzer und kein Tempolimit: Die Verwaltung beantwortet zwei Verkehrs-Fragen von Gemeinderat Werner Jessen (Freie Wähler) in der Sitzung kommenden Dienstag.

Ein Blitzer soll den Verkehr auf der B 27 bei Balingen regulieren - das war die Idee von Werner Jessen. Damit könnte man die generelle Reduzierung auf Tempo 100 aufheben, so sein Gedanke.

Grundsätzlich sei die stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage denkbar, schreibt der Leiter des Amts für öffentliche Ordnung, Jens Keucher, in der Vorlage, mit denen sich die Gemeinderäte kommenden Dienstag beschäftigen werden. Aber notwendig, diesen Schluss zieht die Verwaltung weiter, sei ein solcher Blitzer nicht.

Raser sind nicht das Problem

Denn sowohl das Polizeipräsidium Tuttlingen als auch die Verkehrsbehörde kommen zu dem Schluss, dass auf der Strecke zwischen den Anschlussstellen Balingen Süd und Balingen Nord nicht gerast wird. Mobile Blitzer hätten lediglich gut fünf Prozent Verkehrssünder ausgemacht, fast 90 Prozent von denen wiederum habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit um nicht mehr als 20 Stundenkilometer überschritten. Auch sehen die Experten auf dem Teilstück der Bundesstraße keinen Unfallschwerpunkt.

Dem entgegen stehen die Kosten, die ein stationärer Blitzer mit sich bringt. Allein für das Gerät selbst müsste die Stadt 150.000 Euro berappen, hinzu kämen Kosten für Leitungen in Höhe von 20.000 bis 30.000 Euro und jährliche Betriebskosten von 3000 bis 5000 Euro. Aus Sicht der Verkehrsbehörde und des Polizeipräsidiums Tuttlingen bestehe demzufolge keine gesteigerte Notwendigkeit für einen Blitzer.

Tempo 80 ist unnötig zur Lärmminderung

Und schließlich, auch zu diesem Schluss kommt die Verwaltung, sei auch eine Reduzierung auf Tempo 80 unnötig, denn die Lärmkartierung habe keine Überschreitungen der Schwellenwerte in großem Maß ergeben. Eine Beschränkung des fließenden Verkehrs zur Lärmminderung sei daher nicht angemessen.

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