Nach nicht angemeldeter Demo vor Kretschmanns Privathaus: 52-Jähriger kommt vor Gericht

Von Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft

Der Aufzug von Gegnern der Corona-Maßnahmen am Privathaus des Ministerpräsidenten hat für einen 52-Jährigen juristische Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Hechingen möchte ein Verfahren gegen ihn eröffnen.

Nach nicht angemeldeter Demo vor Kretschmanns Privathaus: 52-Jähriger kommt vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag gestellt, gegen den 52-jährigen Beschuldigten ein Verfahren eröffnen. (Symbolfoto)

Wie die Staatsanwaltschaft Hechingen mitteilt, hat sie wegen des Verdachts der Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung einen Antrag im beschleunigten Verfahren gegen einen 52-jährigen Beschuldigten aus einer Kreisgemeinde des Landkreises Sigmaringen zum Amtsgericht Sigmaringen gestellt. Der Fall wird dort schon am Montag verhandelt werden, berichten mehrere Medien.

Aufzüge beim Kretschmann-Wohnhaus verboten

Bei der Versammlung handelt es sich um die Demonstration am Sonntag, 13. Februar, in Sigmaringen-Laiz vor dem Privathaus des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann. Dort hatte sich der Mann laut Schwäbischer Zeitung immer wieder als Anführer zu erkennen gegeben.

Das Landratsamt Sigmaringen hat am Donnerstag eine Allgemeinverfügung erlassen, die Aufzüge, sogenannte Spaziergänge und Kundgebungen in den Straßen um das private Wohnhaus des Regierungschefs in Sigmaringen verbietet. Die Regelung soll demnach zunächst bis 15. März gelten.

Geld- oder Freiheitsstrafe bei Verurteilung erwartet

Weiterhin informiert die Staatsanwaltschaft: „Wer als Veranstalter oder Leiter eine öffentliche Versammlung oder einen Aufzug trotz vollziehbaren Verbots durchführt oder trotz Auflösung oder Unterbrechung durch die Polizei fortsetzt oder eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung (§ 14) durchführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“