Nach dem Brand in Ebingen: Landesamt überprüft die Denkmaleigenschaft der Villa Maag

Von Dagmar Stuhrmann

Zwei Wochen nach dem verheerenden Brand fragen sich viele Ebinger: Wie geht es mit der Villa Maag weiter? Muss das bisher denkmalgeschützte Gebäude abgebrochen werden? Und: Was sagt der Denkmalschutz dazu? Wir haben beim Landesamt für Denkmalpflege nachgefragt.

Nach dem Brand in Ebingen: Landesamt überprüft die Denkmaleigenschaft der Villa Maag

Nach dem Brand am 10. Mai prüft das Denkmalamt nun, ob für die Villa Maag die Denkmaleigenschaft weiterhin Gültigkeit hat.

Auf Nachfrage des ZAK erklärt das beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelte Landesamt für Denkmalpflege: „Die Villa des Trikotwarenfabrikanten Friedrich Maag ist ein Kulturdenkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetzes. Sie gehört zu den herausragenden Ebinger Privathäusern der Zeit unmittelbar vor dem Ersten Weltkrieg. Durch den Großbrand am 10. Mai ist die Denkmalsubstanz in erheblichem Maße in Mitleidenschaft gezogen worden.“

Warten auf das Prüfergebnis

Daher werde das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart prüfen, ob die Denkmaleigenschaft des Objekts weiterhin gegeben ist. „Die Prüfung der Denkmaleigenschaft durch das Landesamt für Denkmalpflege ist ein maßgeblicher Faktor in den Abwägungen, wie mit der Brandruine weiter verfahren werden kann. Wann das Prüfergebnis vorliegt, ist aktuell noch nicht absehbar“, informiert die Pressestelle des Regierungspräsidiums Stuttgart.