Balingen, Hechingen

Nach Würgeangriff in Frommern: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchten Mordes

21.07.2020

von Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft

Nach Würgeangriff in Frommern: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen versuchten Mordes

© Pascal Tonnemacher

Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. (Symbolfoto)

Im März hat ein 54-jähriger Mann versucht seine getrennt von ihm lebende Frau umzubringen. Schon einen Monat zuvor hatte er sie mit einem Messer bedroht. Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat nun Anklage erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat wegen eines versuchten Tötungsdelikts Anklage erhoben.

Dem 54-jährigen Angeschuldigten wird vorgeworfen, sich am 20. März 2020 sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung seiner getrennt von ihm in Frommern lebenden Ehefrau verschafft und diese sodann im Schlafzimmer überrascht zu haben.

Opfer gelingt die Flucht

Dort soll der Mann die Frau über einen Zeitraum von etwa 90 Minuten hinweg mehrfach in Tötungsabsicht gewürgt haben, wodurch erhebliche Verletzungen bei der Frau eingetreten seien. Der zwischenzeitlich bewusstlosen Frau soll in einem Moment des Bewusstseins die Flucht gelungen sein.

Der Angeschuldigte wurde noch am selben Tag festgenommen. Tags darauf wurde die Untersuchungshaft gegen ihn angeordnet.

Angeklagter bedrohte Frau schon vorher

Für die geschilderte Tat soll es – wie sich im Lauf der Ermittlungen herausstellte – Vorboten gegeben haben. So legt die Staatsanwaltschaft Hechingen dem Angeschuldigten in ihrer Anklage auch den folgenden Sachverhalt zur Last.

Am 23. Februar 2020 soll sich der Angeschuldigte schon einmal unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung seiner Ehefrau verschafft haben, wo er ihr unter Einsatz eines Messers, welches er ihr zeitweise an den Hals gehalten haben soll, mit dem Tode gedroht und sie geschlagen habe. Bei der Selbstverteidigung soll sich die Frau Schnittwunden an beiden Händen zugezogen haben.

Frau verzichtete aus Angst auf Anzeige

Auf eine Anzeigeerstattung wegen dieses Übergriffs soll die Frau damals noch aus Angst verzichtet haben. Als Motiv beider Taten soll dem Angeschuldigten Eifersucht auf einen vermuteten Liebhaber gedient haben.

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