Winterlingen

Nach Urteil des VGH: Winterlinger Quarantäne gilt nur noch für 92 Personen

17.03.2021

Von Gudrun Stoll

Nach Urteil des VGH: Winterlinger Quarantäne gilt nur noch für 92 Personen

© Gudrun Stoll

Nach dem aktuellen Urteil der Verwaltungsrichter, wer als Kontaktperson einer Kontaktperson zu Haus bleiben muss, wird die Quarantäne für gut 200 Personen aufgehoben, 92 Betroffene aus den Kindergartengruppen und Familien bleiben in Absonderung.

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat die Quarantänepflicht für die Kontaktperson einer Kontaktperson in einer Eilentscheidung gekippt. Diese ist unanfechtbar, muss landesweit unverzüglich umgesetzt werden und hat auch Auswirkungen auf die Situation in Winterlingen.

Mit der Eilentscheidung des VGH in Mannheim ist die in Baden-Württemberg geltende Quarantänepflicht für die „Kontaktperson der Kontaktperson“ eines mit einer Corona-Variante Infizierten außer Vollzug gesetzt. Ein hinreichender Ansteckungsverdacht sei voraussichtlich nicht anzunehmen, befand das Gericht in seiner Begründung.

Eilentscheid mit sofortiger Wirkung

In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob sich nicht nur Menschen mit direktem Kontakt zu einem nachgewiesenermaßen mit einer Virusvariante Infizierten in Quarantäne begeben müssen, sondern darüber hinaus auch deren Kontaktpersonen. Dazu zählen Haushaltsangehörige ebenso wie die Familienmitglieder von Schülern, die mit einem positiv getesteten Mitschüler aus der eigenen Schulklasse oder Kursstufe Kontakt hatten.

Kita-Fall wird neu bewertet

Der aktuelle Beschluss des VGH habe direkte Auswirkungen auf die Situation in Winterlingen, teilt die Pressestelle des Landratsamtes Balingen mit. Wie berichtet, mussten am Wochenende 290 Leute in Quarantäne, nachdem in der integrativen Kita der KBF zwei Kinder positiv getestet wurden, die in ihrem häuslichen Umfeld in Kontakt standen zu einer Person mit der britischen Virus-Variante.

Für 200 Betroffene endet Isolation

Gemäß dem Urteil des VGH müssen nur noch direkte Kontaktpersonen - im konkreten Fall die Kinder und Erzieherinnen der Gruppe sowie die Eltern von infizierten Kinder - in Quarantäne bleiben, nicht aber die Eltern der nicht infizierten Kinder sowie Familien und Partner aus dem Hausstand der Erzieherinnen. Wie das Landratsamt informiert, müssen 92 Personen weiterhin in Quarantäne bleiben, für rund 200 Betroffene ist diese aufgehoben.

Betrieb in der Kita ruht

Vier der sechs Gruppen sind seit Beginn der Woche geschlossen. Wie KBF-Geschäftsführer Klaus Barthold am Mittwoch mitteilte, habe der Träger aktuell auch die beiden bislang offen gehaltenen Krippengruppen geschlossen. Der Grund: Ein weiterer Verdachtsfall werde abgeklärt. Sobald das Ergebnis vorliege, werde die KBF die Gruppen wieder öffnen oder geschlossen halten.

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