Nach Erpressungsschreiben an Firmen und Behörden: Verdächtiger in Tuttlingen festgenommen

Von Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil

Ein 32-Jähriger aus Tuttlingen soll Erpressungsschreiben mit hohen Geldforderungen an Geschäftsführer von Firmen und öffentlichen Einrichtungen im Zollernalbkreis geschickt haben. In ganz Deutschland gab es ähnlich gelagerte Fälle.

Nach Erpressungsschreiben an Firmen und Behörden: Verdächtiger in Tuttlingen festgenommen

Der Tatverdächtige befindet sich derzeit in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt. (Symbolfoto)

Die Kriminalpolizeidirektion Rottweil konnte in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg einen 32-jährigen Tatverdächtigen mit Wohnsitz im Landkreis Tuttlingen ermitteln, der im Verdacht steht, im Dezember 2019 und im Januar 2020 Erpressungsschreiben mit hohen Geldforderungen an Geschäftsführer von Firmen und öffentlichen Einrichtungen sowie Leiter von Behörden im Zollernalbkreis, im Schwarzwald-Baar-Kreis, im Landkreis Rottweil und im Landkreis Tuttlingen versandt zu haben.

Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

Der Tatverdächtige wurde Mitte Januar an seinem Wohnort festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Rottweil vorgeführt, der anordnete, den 32-Jährigen in Untersuchungshaft zu nehmen. Der Tatverdächtige befindet sich seither in einer Justizvollzugsanstalt.

Zwischenzeitlich wurden Übereinstimmungen mit einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle in Baden-Württemberg und in mehreren anderen Bundesländern festgestellt.

Auswirkungen im gesamten Bundesgebiet

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rottweil und der Kriminalpolizeidirektion Rottweil zielen auf die Aufarbeitung der nachweislichen Straftaten des 32-Jährigen mit ihren Auswirkungen im gesamten Bundesgebiet zur Zusammenführung in ein Gesamtverfahren.

Dazu welche Firmen und Behörden im Zollernalbkreis von den Erpressungsschreiben betroffen waren, machte die Staatsanwaltschaft Rottweil auf ZAK-Anfrage aus ermittlungstaktischen Gründen keine näheren Angaben.