Burladingen/Hechingen

Nach Bewährungsstrafe für Waffenkauf: Mann aus dem Raum Burladingen geht in Berufung

13.01.2020

von Melanie Steitz

Nach Bewährungsstrafe für Waffenkauf: Mann aus dem Raum Burladingen geht in Berufung

© Pascal Tonnemacher

Das Landgerichtsgebäude in Hechingen (Symbolfoto).

Das Landgericht Hechingen beschäftigt sich seit Montag in einem Berufungsprozess erneut mit einer Verabredung zum unerlaubten Erwerb von Kriegswaffen oder Ähnlichem. Auf der Anklagebank sitzt ein 59-Jähriger aus dem Raum Burladingen, der gemeinsam mit einem jüngeren Mann versucht haben soll, Waffen zu kaufen. Der Komplize hat das Urteil aus erster Instanz akzeptiert. Die Verhandlung wird am 22. Februar fortgesetzt.

Das Landgericht Hechingen beschäftigt sich seit Montag wieder mit dem bereits abgeschlossenen Prozess wegen einer Verabredung zum Verbrechen des unerlaubten Erwerbs der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen und Ähnliches.

Auf der Anklagebank sitzt ein 59-Jähriger aus dem Raum Burladingen, der gemeinsam mit einem jüngeren Mann versucht haben soll, Waffen zu kaufen.

Jüngerer Komplize akzeptierte das Urteil

Der Ältere von beiden hatte Berufung eingelegt, der Jüngere das Urteil am Freitag akzeptiert. Letzterer wird nun auch in dieser Verhandlung aussagen, wie der Richter am Montag in Saal 181 des Hechinger Landgerichts mitteilte.

Das Urteil des Amtsgerichts Hechingen für den jüngeren Angeklagten war eine Gefängnisstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, sowie eine Geldauflage von 1800 Euro.

Darin enthalten ist auch die Strafe für den Besitz eines nicht angemeldeten Repetiergewehres und mehreren Patronen, die das Landeskriminalamt bei dem Mann im Zuge einer Hausdurchsuchung fand. Er war „federführend“ beim Waffenkauf gewesen.

Der Angeklagte, der jetzt in Berufung ging, wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zur Zahlung einer Geldauflage von 1800 Euro verurteilt.

Ein Zeuge erscheint nicht vor Gericht

Sechs Zeugen waren geladen, einer erschien allerdings nicht. Er ist für die nächste Verhandlung am 22. Februar erneut vorgesehen und muss nun ein verhängtes Ordnungsgeld für das unentschuldigte Fehlen in Höhe von 300 Euro entrichten.

Zeugen bleiben vage

Die Aussagen der Zeugen waren zum Teil sehr vage. Unklar blieben vor allem die Darlegungen des Mannes, der den beiden Angeklagten 2016 angeboten hatte, Waffen für 5500 Euro zu besorgen. Dabei hatte er das gar nie vor, behielt das Geld und brachte keine Ware bei.

Inzwischen sei aber, so hieß es, ein Täter-Opfer-Ausgleich erfolgt.

„Keine Reichsbürger, sondern Systemkritiker“

Geklärt wird nun also die Rolle des Älteren, der Berufung eingelegt hat und in den Augen des Gerichts bei dem Waffenkauf der „Mitläufer“ war. Wie der 59-Jährige darlegte, habe er „nur“ Interesse an einer Wehrmachts-Kriegswaffe des Typs G 43 gehabt und dem jüngeren Komplizen dafür 2500 Euro übergeben.

An einem vollautomatischen Maschinengewehr neueren Typs mit Munition habe er keinerlei Interesse bekundet, so der Angeklagte. Eben davon aber war das Amtsgericht Hechingen in der ersten Verhandlung im vergangenen Jahr überzeugt gewesen.

Unter den Tarnbezeichnungen „Bohrmaschine“ und „Dübel“ hätten die beiden ernsthaft vorgehabt, das Kriegsgerät zu erwerben, seien dann aber hereingelegt worden.

Grund einer solchen Bewaffnung, so erklärten es Zeugen im Verlauf der Verhandlung, sei die Angst vor einer Flüchtlingswelle wie 2015 und die Sorge, dass der deutsche Staat damit überfordert sei und man sich schließlich bei einem Bürgerkrieg selbst und seine Lebensmittel verteidigen müsse.

In diese Richtung hatte der jüngere der beiden Angeklagten im ersten Prozess ausführlich argumentiert und entsprechende Katastrophenszenarien ausgemalt. Der Ältere der beiden, hatte sich dazu nie geäußert.

Nächste Verhandlung am 22. Januar um 9 Uhr

Der Fortsetzungstermin mit vier weiteren Zeugen findet am Mittwoch, 22. Januar, ab 9 Uhr vor dem Landgericht Hechingen, Heiligkreuzstraße 9, voraussichtlich im Sitzungssaal 181 weiter.

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