Balingen

Nach Angriffen auf Polizisten: Angeklagter erhält eineinhalb Jahre auf Bewährung

04.06.2019

Von Benno Haile

Nach Angriffen auf Polizisten: Angeklagter erhält eineinhalb Jahre auf Bewährung

© Pascal Tonnemacher

Das Amtsgericht in Balingen.

Vor dem Balinger Amtsgericht fiel am Dienstag das Urteil gegen den Mann, der im Alkoholrausch Polizeibeamte und Rettungssanitäter beleidigt, bedroht, bespuckt und verletzt hatte.

Der 46-Jährige aus einem Balinger Teilort wurde zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.

Insgesamt 16 Zeugen – darunter sieben Polizeibeamte – und einen Sachverständigen hörte das Gericht an, um zu klären, was im vergangenen Jahr am frühen Morgen des 29. April vor dem Balinger „Sonnenkeller“ und am Abend des 16. August vor der „Krone“ in Heselwangen passiert ist.

Nach bereits zwölf Zeugen am ersten Verhandlungstag wurden am Dienstag drei weitere Polizeibeamte und ein Gast des „Sonnenkellers“ befragt. Die Beamten bestätigten das, was ihre Kollegen bereits zum Prozessauftakt ausgesagt hatten.

Der Kneipenbesucher hingegen brachte etwas Licht in die Sache, was die eskalierte Situation ausgelöst hatte. Er war derjenige, der an jenem Aprilmorgen den Türsteher des Lokals angesprochen habe, nachdem sich zwei Frauen von dem Angeklagten bedrängt gefühlt hatten. „Er hat die Frauen angestiert und ist ihnen gefolgt, wenn man ihn angesprochen hat, hat er gar nicht reagiert“, erzählt der Zeuge.

Situation eskaliert vor der Tür

Nachdem der Türsteher den Mann nach draußen gebracht hatte, sei die Situation aus heiterem Himmel eskaliert: „Er ging plötzlich auf den Türsteher los.“ Nach einer Rangelei, bei der der Angeklagte zu Boden ging, half der Gast dabei, den Mann zu bändigen, bis die Polizei eintraf.

Zum zweiten Tatvorwurf aus dem August – einer Trunkenheitsfahrt zwischen Engstlatt und Heselwangen sowie einer anschließenden Alkoholkontrolle der Polizei, die wiederum in einem tätlichen Angriff auf die Vollstreckungsbeamten gipfelte – wurden keine weiteren Zeugen gehört.

Verteidiger will Erläuterungen zum Einsatzprotokoll

Dafür überraschten der Verteidiger und der Angeklagte das Gericht mit neuen Beweisanträgen. Zudem verlangte der Verteidiger, der Ungereimtheiten im Einsatzprotokoll von der Trunkenheitsfahrt ausfindig gemacht haben will, dass das Protokoll von einem Polizeibeamten – am besten dessen Ersteller – erläutert werden soll.

„Es waren eigentlich genug Beamte im Zeugenstand, die Sie auch hätten fragen können“, konterte der Staatsanwalt, der auch in den Beweisanträgen keinen Erkenntnisgewinn und keinen Bedarf für einen weiteren Prozesstag, den die Anträge mit sich gebracht hätten, sah.

Nach kurzer Rücksprache mit dem Angeklagten zog der Verteidiger seine Anträge zurück.

Verteidiger fordert Freispruch in Sachen Trunkenheitsfahrt

Im Fall der Trunkenheitsfahrt plädierte der Verteidiger auf Freispruch, weil seiner Ansicht nach nicht zweifelsfrei bewiesen werden konnte, dass es der Angeklagte war, den eine Zeugin, die die Polizei rief, auf den Feldwegen gesehen habe.

Als er dort unterwegs war, sei er zudem noch nüchtern gewesen. Erst zuhause habe er sich seinen Rausch angetrunken. Der Verteidiger schlug eine Freiheitsstrafe auf Bewährung von einem Jahr und die Herausgabe des Führerscheins vor.

Der Staatsanwalt forderte eineinhalb Jahre – ebenfalls auf Bewährung. Er hingegen war überzeugt, dass der Angeklagte im völlig fahruntüchtigen Zustand unterwegs war. Für einen Nachtrunk, den der Angeklagte für seinen Alkoholpegel verantwortlich machte, habe es kein Zeitfenster gegeben.

„Bei diesen Starftaten braucht es schon besondere Gründe, damit man die Strafe noch zur Bewährung aussetzen kann“, erklärte der Staatsanwalt. Dass der Angeklagte bislang keine Vorstrafen hat, reiche da noch nicht aus.

Er lobte jedoch, dass der Angeklagte Reue und Ensicht gezeigt hatte und sich bei den Sanitätern und Polizisten, die er verletzt hatte, entschuldigt hatte. „Es reicht gerade noch so für Bewährung.“

Sturztrunk passt nicht zum restlichen Trinkverhalten

Zudem hätte es nicht zum restlichen Trinkverhalten des Angeklagten am betreffenden Tag gepasst, der zunächst über einen längeren Zeitraum gemütlich zwei Bier in der „Alten Tanke“ in Engstlatt getrunken haben will, dann zuhause zwei Bier und zwei große Schnapsgläser hinuntergestürzt haben will, um danach wieder gemütlich in der „Krone“ weiterzutrinken.

Im Strafmaß und der Urteilsbegründung folgte die Richterin weitestgehend der Staatsanwaltschaft. „Ich halte alle Zeugenangaben für glaubhaft“, erklärte sie.

Neben der Bewährungsstrafe und einer dreimonatigen Führerscheinsperre muss er 75 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten, mindestens drei Termine bei der Suchtberatung besuchen und die Prozesskosten tragen.

Diesen Artikel teilen: