NUZ will weiter für den Plettenbergerhalt kämpfen

Von Jennifer Dillmann

Der Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb zählt ein Jahr nach seiner Gründung 118 Mitglieder.

NUZ will weiter für den Plettenbergerhalt kämpfen

Vize Siegfried Rall (von links), Professor Dr. Wolfgang Faigle, Schriftführerin Brigitte Jetter-Faiss, der dritte Vorsitzende Bernd Effinger, Vereinschef Norbert Majer (wiedergewählt) und Kassiererin Renate Ritter wollen am Ball bleiben.

Der Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) schaute am Freitagabend in seiner ersten Hauptversammlung auf sein Gründungsjahr zurück. Über die Gründung wurde erstmals am 15. Dezember 2017 geredet, nachdem Bürgerinitiativen in Schömberg (Pro Plettenberg), Dotternhausen und Hausen a.T. anliefen.

Am 5. Februar 2018 stimmten 14 Vertreter einstimmig über Satzungsbeschluss, Vorstandswahlen, Namensfindung und Sitz ab und beschlossen damit die Gründung. Inzwischen zählt NUZ 118 Mitglieder. Zentrale Themen sind der Schutz von Natur und Umwelt, was beispielsweise Gebiete wie den Plettenberg betrifft, der Einfluss von Bürgern durch Initiativen und Begehren sowie Informationsverbreitung.

„Plettenberg, Artenschutz, Klimaschutz, Stickstoffoxide und Dieselverbote, Dieselskandal und Luftreinhaltung sind in aller Munde“, bemerkte Vereinschef Norbert Majer. Und dennoch sei bei den Bürgern oft wenig tatsächliches Wissen vorhanden. NUZ wolle dem mit Fakten und sachlicher Aufklärung entgegenwirken. Als seinen bisher größten Erfolg sieht der Verein, dass die Süderweiterung auf dem Plettenberg von 20 Hektar auf 8,6 Hektar reduziert wurde sowie die Unterstützung durch den Landesnaturschutzverband, den Restberg unter Naturschutz zu stellen (der ZAK berichtete).

Das weitere Vorgehen konzentriert sich vor allem auf den den Erhalt des Plettenbergs, die Ausweitung des Naturschutzgebiets „Plettenkeller“ um 80 Hektar und den Kampf um den Einbau einer SCR- und Entschwefelungsanlage sowie Aktivkohlefilter bei der Firma Holcim. Kassiererin Renate Ritter berichtete, dass die höchsten Kosten für den Verein durch Klagen und Informationsverbreitung entstehen.

Bürgermeisterin Monique Adrian ließ sich entschuldigen. Somit leitete Thomas Rebstock, Kassierer des Sportvereins, die Entlastungen. Die Vorstandschaft bemängelte, dass der Termin für die Hauptversammlung nicht im Gemeindeblatt veröffentlicht wurde, obwohl es sich um einen örtlich eingetragenen Verein handelt.

Norbert Majer wurde für weitere zwei Jahre zum Vorsitzenden gewählt und Hubert Eppler wurde Beisitzer. Eppler kümmert sich um die NUZ-Website und sowieso bei den meisten Versammlungen dabei.

Prof. Dr. Wolfgang Faigle informierte die Versammlung nach dem offiziellen Teil über das Thema „Die Genehmigung nach dem Immissionsschutzgesetz“. Er ist in Winterlingen geboren, studierte in Freiburg Chemie und war in der Folgezeit für einige Umweltbehörden tätig.

Der Zweck des Bundesimmisionsschutzgesetzes sei es, Lebewesen sowie ihre Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen, meinte er. Drei Grundsätze würden das gesamte deutsche Umweltrecht bestimmen: das Kooperationsprinzip, das Verursacherprinzip und das Vorsorgeprinzip. Eine der Schwierigkeiten in Sachen Naturschutzgebiete sieht Faigle darin, dass „mehrere Köche im selben Brei rühren“. Beteiligte seien die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer und die Kommunen.

Eine weitere Schwierigkeit ergebe sich daraus, dass ein Schaden drittschützend ist, während es das Vorsorgeprinzip nicht ist. Das bedeutet, dass gegen Schäden an den Lebewesen und an ihrer Umwelt in der Regel erst durch die Öffentlichkeit vorgegangen werden kann, wenn sie bereits eingetroffen sind, nicht aber, um ihnen vorzubeugen.

Einen weiteren Mangel und ein großes Schlupfloch für Unternehmen sieht Faigle in der TA Luft, die gängige Vorschrift zur Luftreinhaltung. Die aktuelle Fassung der TA Luft stammt aus dem Jahr 2002 – womit sie kaum mehr als aktuell gelten kann.

Forderungen des NUZ, wie beispielsweise das Umrüsten von Holcim auf eine SCR- und Entschwefelungsanlage und auf Aktivkohlefilter erscheinen daher wenig hoffnungsvoll, solange entsprechende Gesetze und Regelungen nicht angepasst seien.