Munition im Waffenschrank bringt Schützenehepaar vor Gericht: Verfahren endet mit Einstellung

Von Rosalinde Conzelmann

Nach einem vierstündigen Sitzungsmarathon stellte das Amtsgericht Balingen das Verfahren gegen ein angeklagtes Ehepaar aus einer Kreisgemeinde nach einer Verständigung ein. Die beiden hatten sich wegen des vorsätzlichen, unerlaubten Besitzes von Munition vor Gericht verantworten müssen, weil sie 2018 in ihrem verschlossenen Waffenschrank eine gefüllte Munitionstasche aus Stoff und einen Koffer mit Patronenmunition deponiert hatten. Der Angeklagte rechtfertigte sein Verhalten unter anderem mit zum damaligen Zeitpunkt herrschenden Missständen bei den Hechinger Sportschützen.

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