Zollernalbkreis

Müssen Kommunalpolitiker vor Ort tagen? Oder wären nicht Videokonferenzen die Alternative?

02.11.2020

von Redaktion

Müssen Kommunalpolitiker vor Ort tagen? Oder wären nicht Videokonferenzen die Alternative?

© Gudrun Stoll

Klare Botschaft an der Eingangstüre des Meßstetter Rathauses.

Ein Mitarbeiter im Rathaus Meßstetten ist positiv auf das Corona-Virus getestet worden. In Folge dessen ist nun das Rathaus für Besucher gesperrt, die Haushaltsvorberatung im Gemeinderat am Freitagabend abgesagt. Wäre diese Sitzung denn nicht auch als Video-Konferenz möglich? Ja, denn das Land Baden-Württemberg hat diese Möglichkeit im vergangenen Frühjahr pandemiebedingt erlaubt. Was spricht für, was gegen Online-Sitzungen kommunaler Gremien? Der ZAK hat sich umgehört.

Im Landratsamt laufen laut Pressesprecherin Anja Heinz bereits die Vorarbeiten für mögliche Videokonferenzen des Kreistags oder (derzeit wahrscheinlicher) dessen Ausschüsse. Ermöglicht hat dies eine Änderung der Landkreisordnung. Demnach gibt es „bis zum 31. Dezember 2020 eine Übergangsregelung, die die Durchführung von Sitzungen ohne Präsenzpflicht ermöglicht“, erläutert Heinz.

Kreistag könnte Hauptsatzung ändern

Von 1. Januar 2021 an sei eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung erforderlich. „Der Zollernalbkreis beabsichtigt, vorbehaltlich der Entscheidung des Kreistags, dies entsprechend in die Hauptsatzung aufzunehmen.“

Die Hauptsatzungsänderung steht im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 23. November zur Vorberatung und im Kreistag am 7. Dezember zur Entscheidung auf der Tagesordnung.

Ein Muss: Datenschutz

Laut Heinz ist für mögliche Videokonferenzen sicherzustellen, „dass die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Durchführung eingehalten werden“.

Noch offene Fragen

Einen ersten Vorgeschmack, auf das, was die Kreistagsmitglieder erwarten könnte, bekamen im April bereits die Fraktionsvorsitzenden des Kreistags. Damals fand ein Gesprächskreis online statt.

„Für die Durchführung öffentlicher Sitzung im Rahmen einer Videokonferenz sind jedoch noch nicht alle Vorgaben abschließend geklärt“ so Heinz. Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum würden zunächst bei Ausschusssitzungen in Frage kommen, da hier nur ein kleinerer Personenkreis betroffen ist.

Albstadt bleibt bei „echten“ Sitzungen

Bei der Stadtverwaltung Albstadt wird derzeit nicht über Online-Sitzungen sinniert. Es sei zum einen schwierig zu organisieren, andererseits sei eine Präsenzsitzung zugelassen, verweist Sarah Braun auf Paragraph 10,4 der aktuellen Corona-Verordnung.

„Wir haben in der Festhalle, wo derzeit getagt wird, ausreichend Platz, so dass sogar deutlich mehr Abstand als eineinhalb Meter eingehalten werden“, verdeutlicht die Pressesprecherin der Stadt Albstadt weiter.

Was sagt das Gesetz?

Braun führt weitere Buchstaben des Gesetzes aus: Grundsätzlich ist demnach in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg festgehalten, dass für Sitzungen kommunaler Verwaltungsorgane die körperliche Anwesenheit der Mitglieder zwingend erforderlich ist.

Aber: Mit Beschluss den Landtags vom 7. Mai wurde eine neue Vorschrift in die Gemeindeordnung aufgenommen, der die Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum regelt.

Festgeschrieben in der Hauptsatzung der jeweiligen Kommune. Bis Ende 2020 ist nicht einmal eine Regelung in der Hauptsatzung notwendig.

Die Technik muss tadellos funktionieren

„Wichtig dabei ist, dass eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter Technik möglich ist“, sagt Sarah Braun und verweist grundsätzlich noch auf weitere Punkte, die gegeben sein müssen, um virtuell zu tagen.

Fest steht, dass die nächste Gemeinderatssitzung – mit der Einbringung des Haushalts – am Donnerstag dieser Woche normal über die Bühne geht.

Sitzungen finden in der Stadthalle statt

Der Balinger Rathaussprecher Jürgen Luppold weist darauf hin, dass Online-Sitzungen momentan nicht geplant sind. Alle Ausschusssitzungen sowie die Gemeinderatssitzung im November sollen wie gewohnt in der Stadthalle abgehalten werden.

„Unter Einhaltung der Hygienevorschriften dürfen wir die Sitzungen wie gehabt durchführen“, sagt er. Er wisse nicht, ob die Gemeindeordnung momentan Online-Sitzungen zulassen würde. „Die rechtlichen Voraussetzungen müssten erst noch geklärt sein“, erklärt er.

Eine Absage der Ausschuss- oder Gemeinderatsitzungen würde nur in Frage kommen, falls so viele Stadträte erkranken würden, sodass eine Beschlussfähigkeit nicht gegeben sei.

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