Mülltrennung ist ausbaufähig

Von red

Viele Verpackungen landen in Deutschland im Restmüll statt im gelben Sack oder der gelben Tonne – und so zumeist in der Müllverbrennungsanlage statt im Recycling. Das belastet Ressourcen und Klima.

Mülltrennung ist ausbaufähig

Gute Mülltrennung ist wichtig, damit wertvolle Ressourcen recycelt werden können.

Deutschland gilt als „Mülltrennmeister“. Doch bei Weitem nicht alle Abfälle der Privathaushalte landen in der richtigen Tonne: Gelbe Säcke und gelbe Tonnen enthalten bis zu 40 Prozent Abfälle, die nicht dort hineingehören. Zugleich landen immer noch zu viele Verpackungen im Restmüll. Dabei ist eine gute Mülltrennung der erste wesentliche Schritt zu einem hochwertigen Recycling von möglichst vielen Verpackungsabfällen. Statt mit dem Restmüll verbrannt zu werden, können beim Recycling wertvolle Ressourcen aus den Verpackungen zurückgewonnen werden. Diese Ressourcen können dann für neue Verpackungen oder andere Produkte eingesetzt werden und weniger Ressourcen müssen neu gewonnen werden. Das ist auch gut fürs Klima.

Gelber Sack

Allgemein bekannt ist: Glas gehört in den Glascontainer, Papier und Pappe in die Altpapiersammlung und Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Materialverbunden in den gelben Sack oder die gelbe Tonne. Weniger bekannt: Für das Recycling ist es zusätzlich hilfreich, verschiedene Verpackungsmaterialien – soweit per Hand unkompliziert möglich – voneinander zu trennen. Beispielsweise sollte bei einem Plastik-Joghurtbecher vorher der Deckel abgezogen werden, bevor beides einzeln in der gelben Tonne oder im gelben Sack landet. Eine eventuell vorhandene Papiermanschette sollte ebenfalls entfernt und im Altpapier entsorgt werden. Grund hierfür ist, dass in den Sortieranlagen zwar eine automatische Sortierung nach unterschiedlichen Materialien möglich ist, aber keine Trennung von fest miteinander verbundenen Materialkombinationen. Verschiedene Verpackungsmaterialien sollten deshalb auch nicht ineinander gestopft werden.

Gesetzliche Pflicht

Glas, Papier, Pappe und Verpackungen nicht im Restmüll, sondern in den dafür vorgesehen Sammlungen zu entsorgen, ist für Verbraucherinnen und Verbraucher sogar gesetzliche Pflicht (§ 13 Verpackungsgesetz).