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Mit falschen 50-Euro-Scheinen 44.000 Euro ergaunert – Staatsanwaltschaft Hechingen erhebt Anklage

25.01.2022

von Pressemitteilung

Mit falschen 50-Euro-Scheinen 44.000 Euro ergaunert – Staatsanwaltschaft Hechingen erhebt Anklage

© Volker Bitzer

Mit falschen 50ern haben junge Leute gehandelt.

Insbesondere wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Geldfälschung hat die Staatsanwaltschaft Hechingen Anklage gegen neun Angeschuldigte aus den Landkreisen Zollernalbkreis und Sigmaringen im Alter zwischen 17 und 21 Jahren zum Amtsgericht – Jugendschöffengericht – Hechingen erhoben.

Die Staatsanwaltschaft informiert in einer Pressemitteilung vom Dienstag: Zwei Angeschuldigten wird in der Anklageschrift im Wesentlichen zur Last gelegt, Anfang des Jahres 2021 im Rahmen zweier Beschaffungsfahrten 50 Euro- Falschnoten im Nennwert von insgesamt 44.000 Euro erworben zu haben, um dieses Falschgeld im Anschluss selbst zu verausgaben oder an weitere Personen gewinnbringend weiterzugeben.

Falschgeld bei Einkäufen in Umlauf gebracht

Sechs weitere Angeschuldigte werden beschuldigt, das Falschgeld bei den beiden Genannten bezogen bzw. bei der Verausgabung mitgewirkt zu haben.

Alle acht Angeschuldigten brachten die Falschnoten bei verschiedenen Einkäufen bzw. Gelegenheiten im Januar und Februar 2021 insbesondere in den Landkreisen Ravensburg, Tübingen, Zollernalbkreis und Sigmaringen in Umlauf.

Handel mit Marihuana und Haschisch

Einem der acht Angeschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, in fünf Fällen unerlaubt gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. So soll er im Frühjahr 2021 in Stuttgart und Tuttlingen Marihuana und Haschisch erworben haben, um die Betäubungsmittel später gewinnbringend weiter zu veräußern.

Frau stellte Auto zur Verfügung

Der neunten Angeschuldigten wird dabei Beihilfe zu einer Tat zur Last gelegt, indem sie mit ihrem Auto zum Übergabeort der Betäubungsmittel fuhr. Gegen die Angeschuldigten wurden umfangreiche Ermittlungen geführt.

Ein Teil der Angeschuldigten haben die Taten im Ermittlungsverfahren bereits eingeräumt.

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