Mit einem Ferienjob einfach doppelt profitieren

Von Agentur für Arbeit

Studenten und Schüler können sich während der Ferien oder nebenher ihr meist schmales Budget mit Jobs aufbessern. Erste Erfahrungen in der Arbeitswelt gibt es quasi gratis dazu.

Mit einem Ferienjob einfach doppelt profitieren

Mit einem Ferienjob können sich Studenten und Schüler etwas dazu verdienen. Kurzfristige Beschäftigungen während der Sommerferien bieten sich hierfür an.

„Ferienjobs sind eine gute Gelegenheit nicht nur um sein Taschengeld aufzubessern, sondern auch schon mal richtig Betriebsluft zu atmen und seine Berufsvorstellungen zu überprüfen“, so Johannes Klapper, Leiter der Agentur für Arbeit Köln. „Idealerweise ist es auch eine Art Probelauf für die spätere Arbeitswelt. Denn nichts ist ärgerlicher als ein Ausbildungsabbruch, weil Azubi und Unternehmen falsche Vorstellungen voneinander hatten.“

Auch für die künftige Bewerbung sind solche Jobs gut. Sie zeigen vom Interesse, Fleiß und Motivation des Bewerbers. Gegenüber anderen Mitbewerbern sichert man sich gleich einen Vorteil. Betriebe entscheiden sich eher für den Ausbildungsbewerber, den sie bereits kennen und einzuschätzen wissen. Rund um Ferienjobs gibt es einiges zu beachten.

Die Regeln

Ab dem vollendeten 15. Geburtstag dürfen sich Jugendliche generell einen Ferienjob suchen, um ihr Taschengeld aufzubessern. Noch früher erlaubt ist es nur mit Ausnahmen. Ab dem 13. Lebensjahr dürfen Schüler/innen mit Einwilligung der Eltern leichte Tätigkeiten übernehmen, wie zum Beispiel Babysitten, Zeitungen/Werbung verteilen, Nachhilfe geben, Gartenarbeit, Einkaufshilfe oder Tierbetreuung.

Ab 15 Jahren dürfen Schüler/innen maximal 8 Stunden (ohne Pausen gerechnet) pro Tag arbeiten. Allerdings muss die Arbeitszeit zwischen 6 Uhr und 20 Uhr liegen und der Ferienjob muss auf maximal vier Wochen begrenzt bleiben. Erst ab dem 18. Lebensjahr sind für Schüler bis 50 Tage pro Jahr als Job erlaubt. Da Studenten in den allermeisten Fällen 18 Jahre und älter sind, gelten für sie die gesetzlichen Bestimmungen für Erwachsene.

Das Arbeiten am Wochenende, also an Sonnabenden, Sonntagen sowie an Feiertagen ist Schülern/innen nicht gestattet. Ausnahmen davon gelten nur für Arbeitgeber wie Gaststätten, Verkaufsstellen, Krankenhäuser, in der Landwirtschaft oder in Privathaushalten.

Einen Ferienjob finden

Häufig ergibt sich der Ferienjob durch „Vitamin B“ – also die Beziehungen der Eltern, Verwandten und Bekannten. Daneben sind Zeitungsinserate eine klassische Quelle. Auch über das Internet kann gesucht werden. Ebenfalls geeignet: Aushänge suchen oder selbst aushängen (z. B. am schwarzen Brett im Supermarkt) oder direkt bei Firmen und Geschäften fragen. Die Arbeitsagentur vor Ort hilft ebenfalls bei der Vermittlung.

Nicht in Fallen tappen: Verspricht ein Anbieter „ganz schnell und ohne großen Aufwand“ einen verführerisch hohen Verdienst, ist er mit größter Wahrscheinlichkeit unseriös.

Der Verdienst

Für Schülerjobs werden meist nicht so hohe Stundenlöhne gezahlt, dass man sich darum Gedanken machen muss. Der Mindestlohn gilt nicht für Jugendliche unter 18 Jahren und ohne abgeschlossene Ausbildung. Dies gilt für Ferienjobs genauso wie für ein Praktikum.

Für Schülerjobs werden meist nicht mehr als 400 bis 450 Euro gezahlt. Das sind Beträge, bei denen man sich keine Gedanken machen muss. Zur letzten Absicherung gelten hier jedoch die Freibeträge für Einkommenssteuer, Kindergeld und Bafög. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer beträgt aktuell 10.347 Euro. Studenten, die Bafög beziehen, dürfen aktuell bis zu 5422 Euro pro Jahr verdienen, damit ihr Anspruch bestehen bleibt.

Wer maximal 50 Tage im Jahr in den Ferien arbeitet, muss keinen Beitrag zur Sozialversicherung zahlen.

Schüler/innen und Studenten/innen sind in den Ferienjobs gesetzlich unfallversichert – und zwar während der Arbeitszeit und auf dem Hin- und Rückweg. Die Kosten der Versicherung muss der Arbeitgeber zahlen.

Achtung: Wer einen Job bei Privatpersonen annimmt, sollte den Arbeitgeber darauf hinweisen. Da wird der Versicherungsschutz mitunter vergessen.