Zollernalbkreis

Mit Astra-Zeneca Geimpfte unter 60 Jahren sollen auf jeden Fall zum zweiten Termin kommen

15.04.2021

Von Pascal Tonnemacher

Mit Astra-Zeneca Geimpfte unter 60 Jahren sollen auf jeden Fall zum zweiten Termin kommen

© Pascal Tonnemacher

Ein Arzt impft eine Patientin im Kreisimpfzentrum in Meßstetten in den Oberarm.

Wer unter 60 Jahre alt ist und bereits einmal mit Astra-Zeneca geimpft wurde, soll auf jeden Fall zu seinem gebuchten zweiten Impftermin nach Meßstetten ins Kreisimpfzentrum kommen. Ob dann Astra-Zeneca geimpft wird oder auf den Wirkstoff von Biontech gewechselt wird, werde vor Ort geklärt.

Impfberechtigte Menschen unter 60 Jahren, die bereits eine Erstimpfung mit Astra-Zeneca erhalten haben, können die Zweitimpfung nach neun oder zwölf Wochen mit einem so genannten mRNA-Impfstoff wie beispielsweise von Biontech erhalten. Damit bleiben alle bereits gebuchten AstraZeneca-Zweitimpftermine gültig. Das teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch mit.

Vor Ort wird Wechsel geklärt

Für den Zollernalbkreis bedeutet das laut Landratsamt: „Bürger unter 60 Jahren sollen auf jeden Fall ihren gebuchten Zweittermin mit Astra-Zeneca im Kreisimpfzentrum in Meßstetten wahrnehmen“, sagt Behördensprecherin Marisa Hahn auf Anfrage.

„Wenn bei den von dem Beschluss betroffenen Personen – Impftermin mit Astra-Zeneca unter 60 Jahren – ein Impfstoffwechsel notwendig ist, wird dieser vor Ort geklärt.“

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