Minusgeschäft Coronakrise: Zollernalb-Klinikum schafft’s unter den staatlichen Rettungsschirm

Von Pascal Tonnemacher

Mehr Intensivbetten für schwerkranke Covid-Patienten statt planbarer Operationen: Fehlende Einnahmen belasten das Zollernalb-Klinikum während der Pandemie zusätzlich. Ein staatlicher Rettungsschirm soll zumindest die Gehälter sichern.

Minusgeschäft Coronakrise: Zollernalb-Klinikum schafft’s unter den staatlichen Rettungsschirm

Minusgeschäft Coronakrise: Die Geschäftsleitung des Zollernalb-Klinikums ist gefordert (Symbolfoto).

Wer in der Coronakrise arbeiten kann und darf, muss sich beinah glücklich schätzen. Nicht so das Zollernalb-Klinikum. Dort leidet nicht nur das Personal unter der pandemiebedingt noch höheren Belastung.

Der vom Landkreis getragenen Klinik brechen durch verschobene oder abgesagte Operationen die Einnahmen weg, die zu Normalzeiten die größtenteils fixen Kosten decken sollen.

Ausgaben steigen pandemiebedingt

Zudem stiegen in der Pandemie die Ausgaben: Neue Laboruntersuchungen fielen an, Intensivgeräte wurden angeschafft, die Schutzausrüstung fürs Personal musste zeitweise teuer eingekauft werden.

Dennoch wollen auch in Krisenjahren Löhne und Rechnungen bezahlt werden. „Die Beschaffung der Liquidität ist eine gewaltige Aufgabe, die alle Klinikverantwortlichen fordert“, sagt der kaufmännische Geschäftsführer Manfred Heinzler unserer Zeitung.

Rettungsschirm erneut aufgespannt

Wie nach dem Frühjahr soll ein milliardenschwerer Rettungsschirm die am schlimmsten betroffenen Kliniken vom 18. November 2020 bis zum 31. Januar 2021 mit Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds unterstützen.

Das Zollernalb-Klinikum war schon nach dem Frühjahr, „wie im Grunde alle anderen Krankenhäuser auch“, unterstützt worden, sagt Heinzler. Zudem gab es Investitionsprogramme. Doch nun sind die Voraussetzungen verschärft worden.

Klinik erfüllt bestimmte Kriterien

„Wir erfüllen alle Kriterien“, sagt Heinzler. Die überwiegende Zahl der Krankenhäuser würde das nicht schaffen. Vorgegebenes Kriterium sei zum einen der hohe Standard der Notfallversorgung, der an beiden Standorten erfüllt werde.

Zum anderen die besondere Belastung, konkret ein hohe Inzidenz und wenige freie Intensivbetten. Eine Verlängerung und Ausweitung des Rettungsschirms wird aktuell diskutiert.

Maßnahmen dringend erforderlich

„Dass diese Maßnahmen dringend erforderlich waren, zeigen die Statistiken über die Intensivbehandlungsfälle im Zollernalbkreis. Das Zollernalb-Klinikum hatte während der ersten Pandemie-Phase eine deutlich höhere Inanspruchnahme, als vergleichbare Krankenhäuser“, erläutert Heinzler.

„Der Rettungsschirm gleicht die quasi fehlende Belegung aus, um die laufenden Kosten abzudecken.“

Keine zusätzlichen Finanzmittel

Was beruhigend klingt, ist keineswegs eine langfristige Lösung für die Klinikverantwortlichen: Das Geld werde nämlich auf zukünftige Ansprüche angerechnet, es seien keine zusätzlichen Finanzmittel für die Krankenhäuser, sagt Heinzler.

Außerdem werden nicht alle Ausfälle abgedeckt: Die Berechnung des Kostenansatzes soll deutlich unter den „tatsächlichen, von der Klinik kalkulierten Ausgaben“ liegen.

Vorteil: kommunaler Träger

Außerdem würden nicht alle Bereiche, die von den Schließungen betroffen sind, einbezogen. Dies treffe das Klinikum deutlich bei den wahlärztlichen und ambulanten Leistungen, aber auch beispielsweise bei der Cafeteria.

Ein Vorteil der Klinik, die die Geschäftsführer, aber auch der Landrat und Aufsichtsratsvorsitzende Günther-Martin Pauli immer wieder betonen: die kommunale Trägerschaft.

Pauli lobt das Krankenhaus

„Wir können nicht voraussagen, welche Entwicklungen noch auf uns zukommen werden, sind aber angesichts der aktuellen Situation dankbar, dass wir mit unserem kommunalen Krankenhaus bei der Pandemie-Bekämpfung gut aufgestellt sind und die Versorgung unserer Bevölkerung sicherstellen können“, sagt Pauli, der im engen Dialog mit den Spitzen des Landkreistages und der Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft stehe.

„In dieser Situation ist es eine große Unterstützung, dass wir den Zollernalbkreis als unseren Gesellschafter an der Seite haben. Schon frühzeitig konnten die Weichen gestellt werden, dass es für die pandemiebedingten Mehrkosten 2020 Lösungen geben wird“, sagt Heinzler.

Landkreis übernimmt Verluste

Auch wenn noch nicht klar sei, wie hoch der Verlust ist: Dass der Landkreis am Ende noch in die Bresche springen muss, wäre nicht das erste Mal. In der Juli-Sitzung im vergangenen Jahr hatte der Kreistag beschlossen, ein Minus von über fünf Millionen Euro nach einem „sehr schwierigen Jahr 2019“ abzudecken. Schon damals hatten die Klinikchefs prognostiziert, dass es angesichts der Coronakrise dabei nicht bleiben werden würde.

FFP2-Maskenpflicht gilt jetzt in Klinik

Angesichts der aktuellen Situation hat das Klinikum eine FFP2-Maskenpflicht für Besucher mit Sonderbesuchsgenehmigung beschlossen. Die generellen Besuchseinschränkungen bleiben weiterhin bestehen.

Diese FFP2-Maskenpflicht gelte für das Betreten des Zollernalb-Klinikums an beiden Standorten und fußt auf einer neuen Landesverordnung.

Wann es eine Sonderbesuchsgenehmigung gibt

Sondergenehmigungen gibt es laut Klinik in besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel im Rahmen der Sterbebegleitung, bei an Demenz erkrankten Patienten, zur Begleitung eines erkrankten Kindes oder Geburtsbegleitung.

„Es wird nach telefonischer Abklärung mit dem zuständigen Arzt über begründete Ausnahmen entschieden“, heißt es in einer Pressemitteilung.