Albstadt, Hechingen

Methadon im Kaffee der Kollegen: Albstädter Apothekerin kommt für drei Jahre ins Gefängnis

24.06.2020

Von Holger Much

Methadon im Kaffee der Kollegen: Albstädter Apothekerin kommt für drei Jahre ins Gefängnis

© Archiv

Von Mitte 2016 bis Anfang 2018 soll eine Apothekerin aus dem Albstädter Raum ihren Kollegen wiederholt Methadon verabreicht haben.

Die Albstädter Apothekerin, die ihren Kollegen Methadon in den Kaffee gemischt hatte, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen, einem Fall von versuchter gefährlicher Körperverletzung und zwei Fällen von Diebstahl am Mittwoch zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Die Strafe könne angesichts der Schwere der Tat, so der Richter bei seiner Erläuterung des Urteils, nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Am Mittwoch hat das Schöffengericht Hechingen die angeklagte Apothekerin zu drei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Zudem trägt sie die Kosten des Verfahrens sowie die angefallenen Kosten der Nebenkläger.

Taten reichen wohl noch weiter zurück

Über längere Zeit – mit großer Sicherheit deutlich länger als der in der Anklage genannte Zeitraum von Mitte 2016 bis Anfang 2018 – habe die Angeklagte ihren arglosen Kollegen auf „heimtückische“ Weise, so argumentierte das Gericht bei der Urteilsbegründung, Methadon in die Getränke geschüttet, so dass diese unter teils erheblichen körperlichen und psychischen Problemen zu leiden hatten. Deren Leben sei „völlig auf den Kopf“ gestellt worden.

Die Geschädigten konsultierten verzweifeln einen Arzt nach dem anderen

Die gravierenden gesundheitlichen Folgen dieser Taten dauern bei manchen der Geschädigten bis heute an. Das ging so weit, erläuterte einer der Anwälte der Nebenkläger, dass eine der Geschädigten, die wie alle anderen verzweifeln von einem Arzt zum anderen rannten, sogar fast ihre Schilddrüse hätte entfernen lassen. Andere sind wegen der psychischen Belastung in Behandlung.

Ein „nachvollziehbares Verstehen“ der Tat war schwer

Einen Fall dieser Art, räumte der Richter ein, habe das Gericht wohl noch nie zu bewerten gehabt. Ein „nachvollziehbares Verstehen“ der Tat, fügte der Richter an, sei im Rahmen der Verhandlung nur schwer zu erreichen gewesen. Man müsse diesbezüglich wohl den Angaben der Angeklagten glauben, der der Sachverständige eine „multiple Persönlichkeitsstörung“ attestiert hatte. Zudem ist sie wegen schweren Depressionen in Behandlung.

„Der falsche Weg“, das Leid ihrer Depression zu bewältigen

Am Tag der Urteilsverkündung entschuldigte sie sich bei den Geschädigten. Ihre Taten seien aus ihrer Krankheit heraus entstanden, erläuterte die Angeklagte, seien „der falsche Weg“ gewesen, das Leid ihrer Depression zu bewältigen. Diese Taten, fügte sie hinzu, würde sie sich selbst ein Leben lang vorzuwerfen haben. Sie hoffte, dass ihr ihre früheren Kollegen irgendwann einmal würden vergeben können.

Die Geschädigten bekamen Schmerzensgeld von der Angeklagten

Zudem, dies gab ihr Verteidiger am Anfang der Verhandlung bekannt, habe sie den Geschädigten Schmerzensgeld gezahlt in einem Umfang, das Adhäsionsverfahren überflüssig mache. Ein Adhäsionsverfahren kann angestrengt werden, um im Strafprozess Ansprüche auf beispielsweise Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen.

Die Angeklagte wird vermutlich nie wieder in ihrem Beruf arbeiten

Vermutlich, erwähnte der Richter, würde die Angeklagte ihre Berufszulassung als Apothekerin verlieren. Dass sie künftig irgendwann einmal wieder in ihrem alten Beruf würde arbeiten können, formulierte der Richter weiter, sei sehr zweifelhaft: „Da spricht nicht viel dafür.“

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