Meßstetter Kaserne: Impfzentrum wäre ohne großen Aufwand schnell eingerichtet

Von Gudrun Stoll

Die Entscheidung, ob auf dem Kasernengelände in Meßstetten ein Impfzentrum eingerichtet wird, steht noch aus. Die Gebäude jedenfalls sind mit Strom, Wasser und Wärme versorgt.

Meßstetter Kaserne: Impfzentrum wäre ohne großen Aufwand schnell eingerichtet

Die Gebäude in der ehemaligen Kaserne wurde bereits geprüft, ob sie sich für ein Impfzentrum eignen. Die endgültige Entscheidung steht aber noch aus.

Wie berichtet, wurde die Kaserne vom Landkreis Zollernalb als möglicher Standort für ein geplantes Impfzentrum ans Sozialministerium gemeldet.

Nach wie vor gehört ein Großteil der Liegenschaften in der ehemaligen Luftwaffenkaserne dem Bund. Die Verwaltung obliegt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).

Die Behörde mit Sitz in Bonn hat auf unsere Anfrage bestätigt, dass am vergangenen Freitag bei einem Vor-Ort-Termin geklärt wurde, ob das Gelände oder vereinzelte Gebäude für ein Impfzentrum in Frage kämen.

Finale Entscheidung steht noch aus

Eine finale Entscheidung steht derzeit aber noch aus, da momentan auch andere mögliche Liegenschaften geprüft werden.

Im Falle einer Entscheidung für die Unterbringung des Impfzentrums in der Zollernalb-Kaserne wären Strom, Wasser sowie Wärme gegeben, teilt die Pressestelle der BImA mit und reagiert damit auf eine Stellungname des Landratsamtes Zollernalb, das diese Frage nicht konkret beantworten konnte.

Erst Kaserne, dann LEA

Zur Erinnerung: Die Kaserne wurde im Oktober 2013 aufgelöst. Vom Standort Meßstetten, der in seiner Hochbetriebszeit bis zu 2000 Soldaten und zivile Mitarbeiter beschäftigte, blieben vom 1. Januar 2014 an nur noch 20 Dienstposten übrig.

Ab dem Jahr 2015 und bis Ende September 2017 war auf dem Gelände eine Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge eingerichtet. Die Gebäude waren mit bis zu 3500 Menschen belegt.

Ab 15. Dezember startbereit

Die Länder müssen die geplanten Impfzentren ab dem 15. Dezember so vorhalten, das eine kurzfristige Inbetriebnahme möglich ist.

Diese Vereinbarung haben die Bundeskanzlerin und die Länderchefs getroffen, denn mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit werde es im 1. Quartal 2021 mindestens einen wirksamen zugelassenen Impfstoff geben.

Dieses Zeitfenster nennt auch das Sozialministerium Baden-Württemberg. Geplant sind zunächst zwei Impfzentren pro Regierungsbezirk, später soll in jedem Landkreis mindestens ein Zentrum eingerichtet werden.