Zollernalbkreis

Maskenpflicht statt Abstand – Landratsamt setzt zusätzliche Schulbusse im Zollernalbkreis ein

25.09.2020

Von Pascal Tonnemacher

Maskenpflicht statt Abstand – Landratsamt setzt zusätzliche Schulbusse im Zollernalbkreis ein

© Olga Haug/Archiv

Schüler steigen in Albstadt in Schulbusse – während der Coronazeit gelten besondere Regeln.

Das Landratsamt hat auf die Situation rund um volle Schulbusse reagiert und setzt seit dieser Woche weitere Fahrzeuge ein. Das Land hat derweil die finanzielle Unterstützung für diese Verstärkerbusse bis zum Jahresende verlängert.

„Die Organisation des Schülertransports ist eine Herausforderung für die Landkreise“, sagt Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne).

Das Land ruft deshalb dazu auf, bei Bedarf weitere Busse einzusetzen und hat angekündigt, 80 Prozent der Kosten über die Herbstferien hinaus bis zum Jahresende zu übernehmen.

Landkreis setzt weitere Busse für Schüler ein

Von dieser Gelegenheit macht aktuell auch schon der Zollernalbkreis Gebrauch, wie Behördensprecherin Marisa Hahn auf Anfrage bestätigt. Denn im Landratsamt blieb nicht unbemerkt, dass die Schulbusse im Zollernalbkreis teilweise überfüllt waren.

Wie berichtet hatte sich die Landkreisverwaltung schon vor Schulbeginn mit dem Thema befasst und Busunternehmen nach ihren Kapazitäten befragt und zusätzliche Fahrzeuge in Aussicht gestellt.

Abstand nicht möglich: Maskenpflicht gilt

Seit Beginn dieser Woche werden nun sogenannte Verstärkerfahrzeuge eingesetzt, die die Situation deutlich entspannen lassen würden, informiert Hahn. Da in Bussen und Zügen meist ohnehin kein Abstand gehalten werden kann, gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Hinweisen von Eltern, Schülern oder Lehrern auf überfüllte Busse gehe das Landratsamt weiterhin unverzüglich nach, sagt Sprecherin Marisa Hahn.

Weitere Busse einsatzbereit

So könne man auch zukünftig, nach den Vorgaben des Verkehrsministeriums, reagieren und gegebenenfalls weitere Busse einsetzen. Beim Ministerium wird ein Bedarf für zusätzliche Busse anerkannt, wenn bei den regulären Fahrten alle Sitzplätzen belegt sind und darüber hinaus auch mindestens 40 Prozent der Stehplätze genutzt werden, sagt Hahn.

Kapazitäten werden optimal genutzt

Dieser Maßstab ermögliche einen optimalen Einsatz der nur begrenzt vorhandenen Kapazitäten an Fahrzeugen und vor allem Fahrern. Was die Organisation und die Beauftragung der Verstärkerfahrten angeht, handle das Landratsamt somit schnell und unbürokratisch.

Das Angebot betrifft laut Verkehrsministerium sowohl den gewöhnlichen Schulbusverkehr als auch den freigestellten Schulbusverkehr, durch welchen unter anderem behinderte Kinder transportiert werden. Auch für zusätzliche Busse, die bei einer Entzerrung der Schulanfangszeiten benötigt werden, gibt das Land Geld.

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