Zollernalbkreis
Maskenpflicht ab Montag: Die Regeln der Landesregierung im Detail
25.04.2020
Müssen sie auch Kinder tragen? Wer ist von der Regelung befreit? Die Maskenpflicht in Baden-Württemberg hat auf der Facebookseite unserer Zeitung hunderte Kommentare und viele Fragen unter unseren Lesern hervorgerufen. Nun hat die Landesregierung die Regeln präzisiert.
Demnach gilt ab Montag, 27. April:
- Personen ab 6 Jahren müssen im öffentlichen Personennahverkehr, also zum Beispiel in U-Bahnen und Bussen sowie an Bahn- und Bussteigen, in Läden und Einkaufszentren, eine Alltagsmaske oder eine andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Diese Pflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist, etwa bei Asthma oder wenn es aufgrund einer körperlichen Einschränkung nicht möglich ist.
- Trotzdem sind Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln weiter einzuhalten. Auch bei Alltagsmasken muss auf eine richtige Hygiene und Anwendung geachtet werden.
Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg
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