Zollernalbkreis

Maskenpflicht ab Montag: Die Regeln der Landesregierung im Detail

25.04.2020

Von Michael Würz

Maskenpflicht ab Montag: Die Regeln der Landesregierung im Detail

© Firmenfoto AS-Moden

Eine Mund- und Nasenmaske.

Müssen sie auch Kinder tragen? Wer ist von der Regelung befreit? Die Maskenpflicht in Baden-Württemberg hat auf der Facebookseite unserer Zeitung hunderte Kommentare und viele Fragen unter unseren Lesern hervorgerufen. Nun hat die Landesregierung die Regeln präzisiert.

Demnach gilt ab Montag, 27. April:

  • Personen ab 6 Jahren müssen im öffentlichen Personennahverkehr, also zum Beispiel in U-Bahnen und Bussen sowie an Bahn- und Bussteigen, in Läden und Einkaufszentren, eine Alltagsmaske oder eine andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

  • Diese Pflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist, etwa bei Asthma oder wenn es aufgrund einer körperlichen Einschränkung nicht möglich ist.

  • Trotzdem sind Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln weiter einzuhalten. Auch bei Alltagsmasken muss auf eine richtige Hygiene und Anwendung geachtet werden.

Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg

Diesen Artikel teilen: