Rosenfeld

Lockerung der Bauvorschriften: Ein Leidringer Bauherr zahlt, die anderen haben den Nutzen

31.05.2021

Von Rosalinde Conzelmann

Lockerung der Bauvorschriften: Ein Leidringer Bauherr zahlt, die anderen haben den Nutzen

© Rosalinde Conzelmann

Mit einer Bebauungsplanänderung ebnete der Gemeinderat den Weg für eine Bebauung von sechs Grundstücken im Wohngebiet Hofstetten.

In den 1960er-Jahren wurden im Leidringer Wohngebiet Hofstetten die ersten Häuser gebaut. Aus dieser Zeit stammt auch der Bebauungsplan, der 1977 zum ersten Mal geändert worden ist. Jetzt steht auf Wunsch eines Bauherrn eine weitere Änderung an, denn der Leidringer möchte auf einem der insgesamt noch unbebauten sechs Grundstücke ein modernes Haus mit einem Flachdach erstellen. Erlaubt sind aber nur Satteldächer. Zahlmeister ist der Antragsteller.

Nachdem der Leidringer Ortschaftsrat und auch die Mitglieder des Ausschusses für Technik und Umwelt einer Änderung bereits zugestimmt haben, gab auch der Rosenfelder Gemeinderat dafür in seiner jüngsten Sitzung grünes Licht. Die Verwaltung stellte heraus, dass sie das Vorhaben unterstützt und einer modernen städtebaulichen Weiterentwicklung des Wohngebiets positiv gegenüber steht. „ Es ist unser Ziel, dass im Sinne der Innenentwicklung die bestehenden Baulücken mit modernen und attraktiven Gebäudearchitekturen geschlossen werden“, betonte Bürgermeister Thomas Miller.

Innenentwicklung geht vor

Auch Ortsvorsteher Horst Lehmann ist froh, dass die privaten Grundstücke Zug um Zug bebaut werden sollen. Er führt dies auch auf die jüngsten Bemühungen der Gemeinde zurück. Der Ortschaftsrat hat erst vor geraumer Zeit neue Richtlinien für den Verkauf von Bauland erlassen, bei denen sich der Fokus auf die Belebung des Ortskerns mit seinen Leerständen und den noch unbebauten Grundstücken richtet. Wegen des Flächenverbrauchs werden keine neue Baugebiete in Ortsrandlage mehr erschlossen.

Alle Dachformen sind nun zugelassen

In der Rosenfelder Sitzung stellte ein Vertreter des mit der Änderung beauftragten Büros Fritz und Grossmann, Umweltplanung, die wesentlichen Neuerungen vor. Er informierte, dass bereits Befreiungen für Bauherren in den Wohngebiet ausgesprochen worden sind. Die wichtigste Änderung betreffe die Dachformen: Zukünftig sollen die Bauherren hier freie Hand haben, denn alle Dachformen sind zugelassen. Ebenso Dachaufbauten, begrünte Dächer und Solaranlagen. Im Sinne des Natur- und Insektenschutzes muss auf jedem Grundstück ein heimischer Laubbaum gepflanzt werden und Schottergärten sind verboten.

Es ist ein vereinfachtes Verfahren

Damit der Bauherr so schnell wie möglich anfangen kann, wird die Änderung im vereinfachten Verfahren durchgezogen. Allerdings müsse eine artenschutzrechtliche Untersuchung erfolgen und ein Umweltbeitrag sei notwendig, so der Planer.

Der erste zahlt, die anderen profitieren davon

Was die Kosten für den bürokratischen Aufwand betrifft, bleibt die Stadt außen vor. Der Bauherr, der die Änderung beantragt hat, kommt dafür auf. „Das ist in einem städtebaulichen Vertrag geregelt“, so der Bürgermeister. Die Frage von Anita Jerger: „Der erste Bauherr zahlt und die anderen fünf haben den Nutzen davon, ist das richtig? beantwortete der Planer mit einem Ja.

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