Hechingen

Live-Schaltung nach Lettland: Zeugin belastet die Angeklagten im Blutrache-Prozess stark

14.06.2019

von Melanie Steitz

Live-Schaltung nach Lettland: Zeugin belastet die Angeklagten im Blutrache-Prozess stark

© HZ-Archiv

Im Dezember 2016 wurde Umut K. in Hechingen auf offener Straße erschossen. Sein Bruder schwor Rache. Ob er und ein Mitageklagter tatsächlich Waffen kaufen und Blutrache verüben wollten, ist derzeit Gegenstand eines Revisionsprozesses.

Die Ex-Freundin hat im Blutrache-Berufungsprozess des geplanten Rachefeldzugs nach dem Mord an Umut K. ausgesagt.

Die Fortsetzung des wieder aufgerollten „Blutrache-Prozesses“ am Freitag ergab neue Erkenntnisse. Dank der Liveschaltung in einen lettischen Gerichtssaal war es dem Landgericht Hechingen möglich, eine junge Frau, die Ex-Freundin eines Angeklagten, zu befragen.

Mörder im Gefängnis umbringen

Die Frau, die wegen ihres teilweise aggressiven Ex-Freundes – der auch Vater ihres 18 Monate alten Kindes ist – nach Lettland ausgewandert war, belastete die angeklagten Männer schwer. Demnach schmiedeten diese beiden, nachdem der Mörder von Umut K. verurteilt wurde, Pläne, wie man an Waffen kommen und den Täter im Gefängnis umbringen könnte.

Der Ex-Freund habe von dem Blutrache-Prozess über einen Bekannten erfahren. Dem Bruder des Ermordeten, der Rache geschworen hatte, bot der Ex-Freund nach der Urteilsverkündung an, Waffen wie eine Sniper, Handgranaten und einen Flammenwerfer zu besorgen, sagte die Zeugin aus. Ihr Ex-Freund habe dem Mann auch einen Zettel ausgehändigt, auf dem womöglich noch mehr Tatwaffen standen. Über dessen Inhalt vermochte die Zeugin aber nichts zu sagen.

Rachepläne scheiterten am Geld

Letztendlich sei es daran gescheitert, dass der Bruder des Ermordeten lediglich 300 Euro aufbrachte und nicht die vom Ex-Freund der Angeklagten geforderte Summe von 3000 Euro für den Waffenkauf auftrieb. Auf die Frage des Richters, warum ihr Ex-Freund dem Bruder des ermordeten Umut K. behilflich sein wollte, sagte die Zeugin aus Lettland: „Er ist so ein Mensch; er mischt sich überall ein. Das macht ihm Spaß.“

Außerdem wollte der Angeklagte die Waffen über eine dritte Person besorgen, der lediglich 1200 Euro verlangte. Vom Bruder des Umut K. wollte er aber zusätzlich 1800 Euro haben, was er diesem verschwieg, um mit einem Gewinn aus dem „Geschäft“ zu gehen.

Von den 300 Euro kaufte der Mann daher keine Waffen, sondern gab das Geld für sich und seine damalige Partnerin aus. Damit ergibt sich laut dem Vorsitzenden eine „andere Grundlage, als die 1. Strafkammer“ hatte.

Umut K. wurde im Dezember 2016 erschossen

Der 22-jähriger Deutschkurde aus Bisingen, Umut K., wurde am 1. Dezember 2016 an der Hechinger Staig wegen Drogengeschäften auf offener Straße erschossen. Sein Bruder, damals 20 Jahre alt, schwor daher Rache. Dies soll er gemeinsam mit dem 23-jährigen Komplizen umsetzen haben wollen.

Im Zusammenhang mit einem Brandanschlag auf eine Moschee in Weil am Rhein im Frühjahr 2017 wurden die Telefonkontakte zwischen den beiden Angeklagten abgehört.

Bundesgerichtshof gibt Berufungsantrag statt

Der Plan, den Mord an Umut K. zu rächen, sei sehr konkret gewesen, urteilte die 1. Große Jugendkammer des Hechinger Landgerichts im März 2018 und verhängte hohe Haftstrafen. Der 20-Jährige erhielt eine Jugendstrafe von sechs Jahren und acht Monaten wegen der Verabredung zum Mord und der Bereitschaft, Kriegswaffen zu kaufen.

Der 23-Jährige, Ex-Freund der Zeugin, sollte wegen der Verabredung zum Mord und Bedrohung für fünf Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof gab dem Berufungsantrag des mittlerweile 25-jährigen Angeklagten, statt. Jetzt arbeitet die 2. Große Jugendkammer des Landgerichts Hechingen heraus, wie nah die beiden Angeklagten einer Blutrache tatsächlich gekommen sind.

Zeugin ist auch kein unbeschriebenes Blatt

Die Ex-Freundin ist auch kein unbeschriebenes Blatt, das wurde am Freitag deutlich. Sie hatte den Angeklagten lange Zeit aus Liebe und wegen der Schwangerschaft gedeckt. Sogar ein altes Ehepaar habe sie mit ihm bestohlen, wofür sie nun auch eine Bewährungsstrafe erhielt. „Er hat mir so weh getan“, sagte die Zeugin und beschrieb den Sinneswandel damit, dass sie „Angst um ihr Leben“ und sie wegen ihm nur Probleme habe. „Deswegen möchte ich ihn nicht mehr schützen.“

Kleiner emotionaler Zwischenfall

Die Angeklagten machten während des Berufungsprozesses keine Angaben zu den Schilderungen der Ex-Freundin oder dem Vorfall, bis auf einen kleinen emotionalen Zwischenfall, als sich das Ex-Pärchen gegenseitig beschimpfte. Die Verteidiger glauben der Zeugin aus Lettland nicht und stellten deshalb vier Beweisanträge. Sie forderten unter anderem, die Schwester des 25-Jährigen vorzuladen, damit diese bezeugt, dass die Ex-Freundin die Misshandlung dem Kind wegen des Sorgerechtsstreits selbst zugefügt hat.

Zwei weitere Termine bis zu Urteilsverkündung

Die Urteilsverkündung verzögert sich daher. Inwieweit der Vorsitzende und die Richter die Anträge bewerten, ist noch unklar. Die Schwester wird aber auf jeden Fall vorgeladen. Der erneute „Blutrache-Prozess“ wird daher unter strengen Sicherheitsvorkehrungen am 8. sowie 12. Juli um jeweils 8.30 Uhr fortgesetzt.

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