Rosenfeld

Leidringer Erfinder Robert Nesen will Coronavirus und weltweite Wasserknappheit bekämpfen

07.04.2020

Von Benno Haile

Leidringer Erfinder Robert Nesen will Coronavirus und weltweite Wasserknappheit bekämpfen

© Benno Haile

Die Urkunde des Deutschen Patentamts für Robert Nesens Erfindung.

„Ich sitze auf einem goldenen Ei“, sagt Robert Nesen aus Leidringen. Er hat ein neues Reinigungsverfahren entwickelt, das weniger Wasser braucht und Keime dennoch besser beseitigt. Nun ist er auf Investorensuche.

Robert Nesen ist überzeugt, die Lösung für gleich zwei Probleme der Menschheit zu haben. Mit seiner Erfindung will er sowohl das Coronavirus bekämpfen, als auch die globale Wasserknappheit reduzieren. Der Gebäudereinigermeister hat ein neuartiges Verfahren entwickelt, das die ganze Reinigungsbranche auf den Kopf stellen könnte.

„Ohne Wasser kann ich nicht arbeiten“, erklärt Nesen. In Ländern wie Südafrika oder Australien, wo Wasser immer knapp ist, gibt es teils strenge Vorschriften und Einschränkungen, was die Gebäudereinigung angeht. In Krisenzeiten darf dort auch nicht gebadet, sondern nur geduscht werden.

Erfindung spart Wasser

Der Leidringer, der beruflich viel in der Welt herumkommt, hat deshalb nach einer Lösung gesucht, wie man Wasser einsparen kann. In seiner Freizeit habe er sowohl eine Reinigungsvorrichtung, als auch ein komplett neues Verfahren entwickelt, um bei der Reinigung Wasser zu sparen.

Am Flughafen in Abu Dhabi, wo der 47-Jährige als Leiter des Facilitymanagements gearbeitet hatte, testete Nesen seinen Prototypen. Anschließend meldete er sein Patent an, welches ihm im vergangenen Jahr erteilt wurde.

Nesens Erfindung könne in vielen Bereichen genutzt werden: zum einen in der Gebäudereinigung, aber auch in der Körperpflege.

Vielfältig einsetzbar

„Beim Händewaschen laufen durchschnittlich zwei Liter Frischwasser den Abfluss hinunter“, nennt Nesen ein Beispiel. „Mit meinem Verfahren kann man das auf ein Zehntel verringern.“

Hierfür werde der Wasserverbrauch bis auf die physik-chemikalischen Grenzen reduziert. Nesen vergleicht seinen Ansatz mit dem bekannten Hummelparadoxon, wonach die Insekten zu schwer zum Fliegen seien und es trotzdem täten.

Die Leute sagten zu ihm, er sei wie eine Hummel, weil das mit so wenig Wasser gar nicht klappen könnte und es trotzdem klappt.

Doch nicht nur Wasser ließe sich einsparen: Bei der Entwicklung hätten Nesen und sein Patentanwalt – ein Physiker – festgestellt, dass die Erfindung Oberflächen besser dekontaminiert, als alles, was bisher auf dem Markt ist.

Gerade in Coronazeiten sieht er hierfür großen Bedarf und Anwendungspotenzial, weshalb der Erfinder nun an die Öffentlichkeit gehen möchte.

Investoren gesucht

Um seine Entwicklung auf den Markt zu bringen, brauche er jedoch zuerst Investoren, die an ihn glauben. „Ich bin kein Wissenschaftler, ich habe nicht studiert und leider keine Hochschule oder ein Robert-Koch-Institut im Rücken“, erklärt er. Als freier Erfinder habe man es schwer, von der Wissenschaft und Wirtschaft ernst genommen zu werden.

„Ich kann das Geld für die Produktion auch selber ansparen und irgendwann eine Firma gründen – aber jetzt ist es wegen der Gesundheitskrise dringend“, sagt Nesen. Jetzt gelte es zu handeln und zu helfen. „Ich will kein Krisengewinnler sein, aber ich sitze hier auf einem goldenen Ei“, sagt er in Richtung potenzieller Investoren.

Kontakt Über r.nesen@yahoo.co.uk können potenzielle Investoren mit Robert Nesen Kontakt aufnehmen.

Diese Bedingungen muss eine Erfindung beim Patentamt erfüllen

Robert Nesen hat für seine Erfindung Patentschutz beantragt, der im vergangenen Jahr erteilt wurde. Damit überspringt sie eine ordentliche Hürde, an der manch anderer Erfinder scheitert. Wie Til Huber, Sprecher des Deutschen Patentamts auf ZAK-Anfrage mitteilt, müssen für eine erfolgreiche Patentanmeldung folgende Kriterien erfüllt sein.

  • Die Erfindung muss neu sein. Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn die Erfindung nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die vor der Anmeldung der betreffenden Erfindung weltweit in jeder erdenklichen Weise der Öffentlichkeit zugänglich waren.
  • Die Erfindung muss auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Das heißt, es reicht nicht aus, dass etwas neu ist. Es muss sich auch in ausreichendem Maß vom Stand der Technik abheben und eine Neuerung sein, die auch für den Fachmann nicht naheliegend wäre. Til Huber nennt als Beispiel Kugelschreiber mit Druckmechanismus: „Wenn danach ein Kugelschreiber mit Drehmechanismus erfunden wird, ist das zwar neu, aber eben eine naheliegende Neuerung.“ Also nicht erfinderisch.
  • Die Erfindung muss gewerblich anwendbar sein. Die Prüfer beim Deutschen Patentamt kontrollieren den Patentantrag darauf, ob die Erfindung auf irgendeinem gewerblichen Gebiet einschließlich der Landwirtschaft hergestellt oder benutzt werden kann. „Die Prüfer arbeiten jeweils auf ihrem wissenschaftlichen Fachgebiet“, erklärt Huber. Jedoch ist diese Prüfung nur von theoretischer Natur: „Es werden hier keine Prototypen eingeschickt und getestet, sondern Skizzen und Pläne überprüft.“
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