Dotternhausen

Landschaftsschutz und Abbau

15.07.2016

Angesichts der Erweiterung des Kalksteinabbaus auf dem Plettenberg hat der Regionalverband Neckar-Alb die Änderung des Landschaftsschutzgebiets Großer Heuberg beantragt. Ein Sachstandsbericht.

Landschaftsschutz und Abbau

© Siegfried Seeburger (Archiv)

Der Regionalverband sei verpflichtet, einen Regionalplan aufzustellen, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts. Dieser regle, an welchen Standorten ein Abbau von Kies, Sand oder Festgestein stattfinden kann und welche Gebiete mit Rohstoffvorkommen längerfristig für einen künftigen Abbau freigehalten werden. Die konkrete Genehmigung für einen Gesteinsabbau wie beispielsweise auf dem Plettenberg erfordere ein gesondertes Genehmigungsverfahren, welches ebenfalls eine öffentliche Anhörung und eine detaillierte Erörterung aller vorgebrachten Argumente beinhalte. Diesem Genehmigungsverfahren zum Gesteinsabbau greife weder das Regionalplanänderungsverfahren, noch das Verfahren zur Landschaftsschutzgebietsänderung vor.

Die geplante Festsetzung eines Rohstoffabbaugebietes im Regionalplan setze für die nachfolgenden Verfahrensebenen jedoch voraus, dass die Umsetzung dieser Planung nicht gegen die Verbote der Landschaftsschutzgebietsverordnung verstoße, heißt es aus dem Landratsamt. Dieser Interessenkonflikt zwischen Regionalgebietsplanung und Schutzgebietsverordnung könne durch eine Ausnahme oder Befreiung von den Geboten der Schutzgebietsverordnung oder durch eine Aufhebung der Schutzgebietsverordnung gelöst und geregelt werden. Das Landratsamt habe nach der geltenden Rechtslage keine Befreiung von den Geboten der Schutzgebietsverordnung „Großer Heuberg“. Daher habe der Regionalverband eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung beantragt.

Nach Ablauf der offiziellen Anhörungsfrist liegen 18 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vor. Zudem liegen dem Landratsamt Einwendungen von vier Privatpersonen vor. Derzeit erfolge durch die untere Naturschutzbehörde eine Bewertung der Einwendungen als Grundlage für die weitere Entscheidung im laufenden Planungsverfahren.

Der bisherige Gesteinsabbau auf dem Plettenberg erfolgt auf der Grundlage einer Genehmigung des Landratsamtes von 1977, die 1982 modifiziert wurde. Die Genehmigung zum erweiterten Abbau im Landschaftsschutzgebiet, beinhaltet laut Landratsamt eine naturschutzrechtliche und baurechtliche Genehmigung sowie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Die naturschutzrechtliche Genehmigung berücksichtigt das seit 1939 bestehende Landschaftsschutzgebiet. Nach der damaligen Rechtslage ersetzte die naturschutzrechtliche Genehmigung auch eine Befreiung von den Schutzbestimmungen des Landschaftsschutzgebiets.

Durch die 1984 erlassene Landschaftsschutzgebietsverordnung „Großer Heuberg“ wurde das seit 1939 bestehende Landschaftsschutzgebiet „Plettenberg“ Teil des Landschaftsschutzgebietes „Großer Heuberg“. Die Genehmigung von 1977 ist nach wie vor gültig.

Das derzeit im Rahmen des Änderungsverfahrens zum Regionalplan angestrebte Ziel zur Festlegung des Rohstoffabbaus mache auch eine eine Prüfung der Änderung des bestehenden Landschaftsschutzgebietes „Großer Heuberg“ erforderlich, so das Amt. Beim Verfahren würden sonstige im Bereich des Plettenberg bestehende Naturschutzgebiete nur am Rande tangiert und blieben weiterhin bestehen.

Diesen Artikel teilen: