Zollernalbkreis

Landratsamt warnt: Trockenheit führt zu hoher Waldbrandgefahr im Zollernalbkreis

12.08.2020

von Pressemitteilung Landratsamt

Landratsamt warnt: Trockenheit führt zu hoher Waldbrandgefahr im Zollernalbkreis

© Pixabay

Das gilt es zu verhindern: Meist ist es fahrlässiger Umgang mit Feuer, der Waldbrände verursacht – oder gar vorsätzliche Brandstiftung, weiß man im Forstamt des Zollernalbkreises.

Das Landratsamt warnt angesichts der Trockenheit vor unsachgemäßem Umgang mit Feuer im Wald. Meist führe fahrlässiger Umgang mit Feuer, aber auch vorsätzliche Brandstiftung zu Waldbränden, erklärt Bernd Klumpp vom Forstamt des Zollernalbkreises.

Das Hoch Detlef hat in den vergangenen Tagen für enorme Hitze und Trockenheit gesorgt. Im Wald – dort vor allem in sonnigen Lagen – sind Bodenvegetation, Laubreste, Nadelstreu, Reisig und auf dem Boden liegende Äste extrem ausgetrocknet, warnt das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Schon der kleinste Funke oder die kleinste Unachtsamkeit im Umgang mit offenem Feuer können demnach genügen, um einen Flächenbrand im Wald auszulösen.

Die Waldbrandgefahr könnte länger anhalten

Da in den kommenden Tagen nur mit vereinzelten lokalen Wärmegewittern zu rechnen ist, geht man im Landratsamt davon aus, dass die akute Waldbrandgefahr vielerorts anhalten wird. Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes geht im Zollernalbkreis – Stand Mittwoch – von einer mittleren bis hohen Waldbrandgefahr (Stufe 3 bis 4) aus.

Leichtfertiger Umgang mit Feuer kann fatale Folgen haben

Durch den unsachgemäßen Umgang mit offenem Feuer bestehe große Gefahr, dass die ausgetrocknete Vegetation schnell Feuer fängt, heißt es in der Mitteilung des Landratsamts. „Waldbrände entstehen in unseren Breitengraden meist aus fahrlässiger Unachtsamkeit oder durch vorsätzliche Brandstiftung“, erklärt Bernd Klumpp vom Forstamt des Zollernalbkreises.

Im Wald herrscht Rauchverbot

Zu den häufigsten Ursachen zählen leichtfertiger Umgang mit offenem Feuer und das Wegwerfen von noch glimmenden Zigarettenkippen. „Nicht umsonst besteht in der warmen Jahreszeit in unseren Wäldern Rauchverbot“, so Klumpp weiter.

Gemeinden sollen ihre Grillstellen dicht machen

Um das Waldbrandrisiko so gering wie möglich zu halten, wurde den Gemeinden des Zollernalbkreises empfohlen, alle öffentlichen und fest eingerichteten Feuer- und Grillstellen im Wald zu schließen und erst nach Entspannung der Waldbrandlage wieder öffentlich zugänglich zu machen.

Sollte im Wald dennoch ein Brand entstehen, sind laut Landratsamt folgende Brandschutztipps zu beachten:

Die Brandmeldung

Im Falle eines Wald- oder Flurbrandes ist sofort die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 zu verständigen. Dabei sind möglichst die nachfolgenden Daten zu übermitteln:

· Genaue Angabe des Brandortes

· Ausmaß des Brandes

· Art des Brandes (Erd-, Boden- bzw. Wipfelfeuer)

· Günstigste Zufahrt zum Brandort, evtl. einen Treffpunkt mit den Einsatzkräften vereinbaren

Brandbekämpfung

Die Brandbekämpfung eines Entstehungsbrandes muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erfolgen. Da Wasser in den meisten Fällen nicht zur Verfügung steht, könnten die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel eingesetzt werden:

· Austreten von kleinen Brandstellen

· Auskehren oder Ausschlagen mit etwa 1,5 Meter langen Nadelbaumästen

· Abdecken der Brandstelle mit Sand, Kies oder Erdreich

· Löschen mit Feuerlöschern

· Gegen den Wind in Sicherheit bringen

· Eigenschutz beachten: Der Aufenthalt im Rauch ist lebensgefährlich

· Feuerwehr-Anfahrtswege freihalten

Wichtig dabei sei jedoch, sich selbst nie in Gefahr zu bringen, betont Marisa Hahn, Sprecherin des Landratsamts.

Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr gibt es beim Deutschen Wetterdienst.

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