Zollernalbkreis

Landratsamt teilt zu Coronasituation mit: Kreis erfüllt derzeit Vorgabe für Lockerungen nicht

07.03.2021

von Holger Much, Pressemitteilung

Landratsamt teilt zu Coronasituation mit: Kreis erfüllt derzeit Vorgabe für Lockerungen nicht

© H_Ko - stock.adobe.com

Wie entwickeln sich die Inzidenzen im Zollernalbkreis und in den Nachbarkreisen?

Die Inzidenz im Zollernalbkreis liege aktuell bei 46,5, ist erst seit drei Tagen unter dem Grenzwert und erfüllt somit derzeit nicht diese Vorgabe für zusätzliche Lockerungen, teilte das Landratsamt am Sonntag mit.

Baden-Württemberg nimmt die 7-Tages-Inzidenz der einzelnen Landkreise zum Maßstab für inzidenzabhängige Lockerungsschritte ab Montag, 8. März, beziehungsweise zusätzliche Lockerungen – sofern die Inzidenz stabil unter 50 ist. Stabil bedeutet hier: Das Gesundheitsamt muss feststellen, dass der Inzidenzwert seit fünf Tagen unter 50 liegt.

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Diese Regelungen gelten aktuell

Die Kreisbehörde weiter: „Es gelten daher aktuell unter anderem folgende Regelungen für den Zollernalbkreis:

  • Der Einzelhandel darf sogenanntes „Click & Meet“ anbieten. Kunden können nach vorheriger Terminabsprache sich in einem festen Zeitfenster in einem Laden beraten lassen und einkaufen. Dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter gleichzeitig anwesend sein. In einem Geschäft mit 420 Quadratmeter Verkaufsfläche, dürfen also gleichzeitig zehn Kunden nach vorheriger Terminabsprache anwesend sein. Kunden und Beschäftige müssen eine medizinische oder FFP2-Maske (KN95) tragen.

Fünf Personen aus maximal zwei Haushalten

  • Treffen von bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten sind wieder möglich. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt.

Körpernahe Dienstleitungen

  • Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt. Dazu zählen Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen. Bei den Behandlungen müssen Kunden und Beschäftige eine medizinische oder FFP2-Maske (KN95) tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kunde einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben. Für die Mitarbeitenden braucht es ein Testkonzept.

Museen und Galerien

  • Nach vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten dürfen Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten besucht werden.“

Situation in den Nachbarlandkreisen

Wie ist die Situation in den Nachbarlandkreisen? Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner, betrug am Sonntag im Landkreis Tübingen 24,5. Im Landkreis Freudenstadt liegt sie immerhin bei 46,5 (Stand Sonntag). In diesen beiden Landkreisen dürfen, wenn die Werte stabil bleiben, also laut den neuen Regelungen die Geschäfte wieder aufmachen. Um die Öffnung von Geschäften zu ermöglichen, muss der Inzidenzwert seit fünf Tagen unter 50 liegen.

Im Kreis Sigmaringen ist die Inzidenz mit 83, 3 am höchsten

In allen anderen Landkreisen liegen die Werte über 50. Im Landkreis Reutlingen liegt sie (Stand Sonntag) bei 57,1. Im Landkreis Rottweil liegt die Inzidenz bei 75,1 (Stand Sonntag). Im Landkreis Tuttlingen bei 81,7 (Stand Sonntag). Im Kreis Sigmaringen liegt die Inzidenz mit 83,3 (Stand Sonntag) am höchsten bei unseren sechs Nachbarkreisen.

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