Landratsamt plant Testpflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen im Zollernalbkreis
26.11.2021
Das Landratsamt bereitet eine Testpflicht in der Kindertagesbetreuung vor. Diese soll ab 1. Dezember gelten.
„Aufgrund der weiterhin stark steigenden Infektionszahlen im Zollernalbkreis bereitet das Landratsamt eine Allgemeinverfügung zur Testpflicht für die Kindertagesbetreuung vor“, heißt es in der Pressemitteilung des Landratsamts. Die Testpflicht wird Kindertageseinrichtungen in öffentlicher, freier und kirchlicher Trägerschaft sowie Kindertagespflegestellen betreffen.
Zwei Tests pro Woche ab 1. Dezember
Die Allgemeinverfügung soll am Mittwoch, 1. Dezember in Kraft treten und eine verpflichtende, zweimalige Testung der Kinder pro Woche vorsehen. Die Testpflicht gilt für alle Altersgruppen
„Neben verstärktem Impfen ist es wichtig, durch regelmäßige Testungen frühzeitig Infektionen aufzudecken und die Weitergabe des Virus so zu unterbrechen. Darüber hinaus gilt unser dringender Appell, sich weiter streng an die gängigen Hygienemaßnahmen zu halten“, so Landrat Pauli weiter.
Tests in den Einrichtungen oder zuhause
In Abhängigkeit von den räumlichen und personellen Gegebenheiten werden die Tests in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen oder optional zuhause unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten durchgeführt.