Landratsamt gibt Überblick: Was jetzt für positiv getestete Menschen und Kontaktpersonen gilt

Von Pressemitteilung

Die Corona-Verordnung „Absonderung“ wurde Ende März angepasst. Das Landratsamt veröffentlicht in einer Pressemitteilung eine Übersicht, was fortan für Menschen gilt, die mittels PCR-Test/Schnelltest positiv getestet worden oder Kontaktperson der Kategorie 1 sind.

Landratsamt gibt Überblick: Was jetzt für positiv getestete Menschen und Kontaktpersonen gilt

Wer positiv getestet wird, muss laut Landratsamt eine Reihe Regeln befolgen (Symbolfoto).

Personen müssen sich demnach in folgenden Fällen unverzüglich – ohne offizielle Aufforderung – in Absonderung begeben:

Absonderungsregelungen im Detail

Positiver PCR-Test: In der Regel dauert die Absonderung mindestens 14 Tage, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Testvornahme beziehungsweise ab Symptombeginn (je nachdem was zeitlich zuerst vorlag).

Stellt sich heraus, dass es sich nicht um eine Virusvariante handelt, verkürzt sich die Absonderung auf 10 Tage. Zudem müssen Personen bei symptomatischen Verläufen mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.

Positiver Schnelltest: Personen müssen sich zunächst für 14 Tage häuslich absondern und den Schnelltest mittels PCR-Test verifizieren lassen.

Fällt der PCR-Test negativ aus, endet die Absonderung. Wird das Ergebnis bestätigt, müssen die betroffenen Personen weiterhin in Absonderung bleiben.

Haushaltsangehörige Person oder Kontaktperson der Kategorie 1: Die Absonderung dauert 14 Tage. Personen können sich nicht frei testen, das heißt, die Dauer der Absonderung nicht durch einen negativen Schnelltest verkürzen.

Sollten die Personen während ihrer Absonderung selbst positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden, verlängert sich die Absonderung entsprechend um die Zeitdauer der Isolation.

Positiver Selbsttest: Ein positiver Selbsttest begründet noch keine Absonderungspflicht. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden.

Auch für die Haushaltsangehörigen besteht keine Absonderungspflicht. Es muss jedoch verpflichtend das Ergebnis mittels Schnelltest beziehungsweise PCR-Test überprüft werden.